Tübingen/Reutlingen · Landgericht

Hohe Strafe für die Sex-Falle

28-Jähriger überfiel mit Komplizen zwei Männer, die seine 15-jährige Freundin angelockt hatte. Sein Fluchtversuch blieb erfolglos.

15.09.2021

Von Matthias Reichert

Das Gerichtsgebäude in der Tübinger Doblerstraße. Archivbild: Ulrich Metz

Das Gerichtsgebäude in der Tübinger Doblerstraße. Archivbild: Ulrich Metz

Der 28-Jährige, der am Freitag während des laufenden Verfahrens gegen ihn am Tübinger Landgericht mit einem Sprung durchs Fenster ausgebüxt war, muss sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Armin Ernst sah es als erwiesen an, dass er Ende 2020 mit seiner 15-jährigen Freundin zwei Männer mit der Aussicht auf Sex gegen Bezahlung mit dem Mädchen in eine Falle im Reutlinger Ringelbachgebiet gelockt hatte.

Beim ersten Mann versuchten sie mit zwei Mittätern, dem Opfer das Geld per Vorkasse abzuknöpfen und sich dann mit der Beute aus dem Staub zu machen, was misslang. Im zweiten Fall entrissen sie einem Freier mit gezücktem Messer die Jacke, in der ein I-Phone und 500 Euro Bargeld steckten. Ein Mittäter verletzte den Mann außerdem durch einen Schlag mit einer Glasflasche.

Dieser Raub sei kein minderschwerer Fall, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Kammer bezog aber die langjährige Drogenabhängigkeit sowie die schwierige Biographie des syrischen Flüchtlings in die Strafzumessung mit ein. Möglicherweise sei er seiner 15-jährigen Freundin hörig gewesen, sagte Ernst. Auf die Idee zu der Sex-Falle sei das Mädchen gekommen. Sie hatte die Opfer in einer Internet-Plattform geködert und schon früher sexuelle Handlungen gegen Bezahlung durchgeführt, so der Richter. Der 28-Jährige habe aber nicht gewollt, dass seine Freundin mit fremden Männern schlafen würde. Deshalb hätten beide den Plan gefasst, den Freiern das Geld auf andere Weise abzuknöpfen.

Er stand zum Tatzeitpunkt unter Führungsaufsicht

Strafverschärfend wirkten sich die erheblichen Vorstrafen des 28-Jährigen aus. Er war früher schon zwei Jahre im Gefängnis gesessen und stand zum Tatzeitpunkt unter Führungsaufsicht. Wenn er Alkohol und andere Drogen genommen habe, sei der Mann latent aggressiv, befand der Richter.

Neben dem besonders schweren Raub und der Beihilfe zum Betrug im Falle des ersten Freiers ist der 28-Jährige auch wegen zweier Körperverletzungen verurteilt worden, eine davon war eine schwere. Einmal hatte er eine Frau bei einer Auseinandersetzung unabsichtlich gegen den Kehlkopf geschlagen, in einem anderen Fall brach er einem Mann durch einen Kopfstoß die Nase. Diese Tat sei „sehr gefährlich, verwerflich und widerwärtig“, kommentierte der Richter.

Hintergrund dieser Taten seien Drogengeschäfte gewesen. Der Angeklagte war laut Gericht als Kleindealer unterwegs. Er wollte demnach Geld von seinen Kunden eintreiben, um seine eigenen Lieferanten bezahlen zu können. Der 28-Jährige ist selbst seit langem drogenabhängig.

Drei weitere Anklagen wegen Körperverletzungen stellte das Tübinger Landgericht ein. Zusätzlich zu der jetzt verhängten Haftstrafe muss der 28-Jährige nun auch noch ein Jahr und zehn Monate absitzen, die das Amtsgericht Groß-Gerau schon früher gegen ihn verhängt hatte. Die Kammer hatte ihm zunächst in Aussicht gestellt, dieses Urteil im Falle einer verfahrensverkürzenden Absprache mit in die Gesamtstrafe einzubeziehen. Diesen „Deal“ hatte der Angeklagte zunächst abgelehnt, später aber ein Teilgeständnis abgelegt. Nun muss er beide Haftstrafen absitzen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Jugendstrafe auf Bewährung für 15-Jährige

Die 15-jährige Mitangeklagte ist mit einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davongekommen, welche die Kammer bereits vorige Woche zur Bewährung aussetzte. Das Mädchen hatte sich auf einen „Deal“ eingelassen und sich durch ein Geständnis eine vergleichsweise milde Strafe gesichert. Als Auflagen muss sie in Betreuung, ein Drogenscreening absolvieren, Gespräche mit der Drogenberatung führen und 360 Euro in Raten an die Drogenberatung zahlen. Das Mädchen hatte zwei Männer mit der Aussicht auf Sex gegen Bezahlung in einen Hinterhalt gelockt. Auf der einschlägigen Internet-Plattform gab sie sich als 22-Jährige aus. Es sei höchst ungewöhnlich, dass eine 15-Jährige wegen der Beteiligung an einer so schweren Straftat vor der Kammer stehe, sagte Richter Armin Ernst.

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Erstellt:
15.09.2021, 16:30 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 53sec
zuletzt aktualisiert: 15.09.2021, 16:30 Uhr

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