Corona

Hohe Hürden für 3G am Arbeitsplatz

Nur Geimpfte, Getestete und Genesene dürfen ab Mittwoch zur Arbeit. Doch etliche Vorgaben sind unklar.

22.11.2021

Von dpa

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA. Bild: dpa

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA. Bild: dpa

Frankfurt/Main. Wirtschaftsverbände bezweifeln, ob die beschlossenen 3G-Regeln am Arbeitsplatz praktikabel sind. Während Arbeitgeber auf einen großen Aufwand bei nur kurzer Zeit zur Umsetzung verweisen, fürchten Baubranche, Handwerk und Gebäudereiniger Probleme in der Praxis, vor allem wenn die Kontrollen abseits von Büros oder Werken stattfinden sollen.

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, begrüßt dagegen die Regelung zum Nachweis des Status. Diese schaffe Rechtssicherheit, die Speichermöglichkeit begrenze die Bürokratie.

Bundestag und Bundesrat haben eine 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen, die von Mittwoch an bundesweit gelten soll. Wenn im Betrieb „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zutritt nur mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Test (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren und dokumentieren. „Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen“, heißt es in dem Beschluss. Die Arbeitgeber bieten mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests an.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält einige Bestandteile der Regelung für „fehlerhaft“. Es bestehe nun das unnötige Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die zu Klagen führen könnten. „Der Pandemiebekämpfung würde das massiv schaden.“ Kelber befürwortet 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. „Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine Kontrolle zu ermöglichen.“ Stattdessen seien die Unternehmen nun dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet worden. Der Gesetzentwurf sehe dennoch keine Schutzmaßnahmen für die Daten der Beschäftigten vor.

Es bestehe auch die Auffassung, dass der Impf- oder Genesenenstatus nachgehalten werden dürfe, sagt Catharina Glugla, Datenschutzexpertin bei der Kanzlei Allen & Overy. Ein generelles Fragerecht – also unabhängig von der Zugangskontrolle – sei aber nicht geplant. „Eine Umsetzung der 3G-Zugangskontrolle ohne Fragerecht wird in der Praxis aber kaum möglich sein.“

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Erstellt:
22.11.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 55sec
zuletzt aktualisiert: 22.11.2021, 06:00 Uhr

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