Urteil

Höchststrafe nach Mord in der Kita

Nach dem Tod der dreijährigen Greta stellt das Gericht bei der Erzieherin eine besondere Schwere der Schuld fest.

06.03.2021

Von DPA

Mönchengladbach. Für den Mord an der kleinen Greta in einer Viersener Kita ist ihre Erzieherin zur Höchststrafe verurteilt worden: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das Landgericht Mönchengladbach geht davon aus, dass es sich bei den Übergriffen der Frau – auch auf zwei weitere Kinder – um „bizarre, erzieherische Maßnahmen“ der 25-Jährigen gehandelt hat.

Nach dem Schuldspruch brach die junge Frau in Tränen aus. Sie sei erschüttert, sagten ihre Verteidiger, die einen Freispruch beantragt hatten, und kündigten Revision gegen das Urteil an. Es gebe keinen Tatnachweis, und die Todesursache sei nicht eindeutig geklärt. Die Tat im Schlafraum der Kita sei heimtückisch gewesen, befand dagegen das Gericht. „Greta war wehrlos.“

Die Erzieherin Sandra M. soll der Dreijährigen während des Mittagsschlafes den Brustkorb zusammengedrückt haben, sodass sie nicht mehr atmen konnte. Das Mädchen starb zwei Wochen später im Krankenhaus. dpa