Tübingen · Landgericht
Hochachtung vor dem Beschuldigten vom Mössinger Bahnhof
Der Mann mit dem Messer vom Mössinger Bahnhof muss nicht in eine psychiatrische Klinik, sofern er stabil bleibt.
20.03.2021
Der Mann mit dem Messer vom Mössinger Bahnhof muss nicht in eine psychiatrische Klinik, sofern er stabil bleibt.