Reutlingen

Hilfen für Reutlinger Firmen und Vereine

Die Stadt Reutlingen kommt der lokalen Wirtschaft entgegen: Ab sofort können ortsansässige Unternehmen und Gewerbetreibende die Stundung ihrer Gewerbe- und Vergnügungssteuerzahlungen beantragen.

01.04.2020

Von ST

„Wir wollen alle unterstützen, deren Betriebe von der Corona-Epidemie betroffen sind“, betont Oberbürgermeister Thomas Keck. „Insolvenzen müssen möglichst vermieden werden.“ Gestundet werden alle Steueransprüche, die bis zum 31. Dezember 2020 fällig werden. Über Anträge, die einen Zeitraum von vier Monaten ab dem Fälligkeitsdatum der Forderung umfassen, wird unbürokratisch ohne Vorlage von Nachweisen entschieden. Den schriftlichen Antrag können Gewerbetreibende bei der Stadtkasse der Stadt Reutlingen oder per E-Mail an stadtkasse@reutlingen.de einreichen. Enthalten müssen die Anträge lediglich Art, Höhe und ursprüngliche Fälligkeit der zu stundenden Forderung sowie der Zeitraum, bis wann gestundet werden soll.

Notwendig ist außerdem eine Begründung, dass der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen wurde, von Auftragsrückgängen wegen der Corona-Pandemie betroffen ist und dass das Begleichen der Forderung derzeit eine erhebliche Härte für den Betrieb darstellt. Bei Stundungsanträgen, die über den Zeitraum von vier Monaten hinausgehen, sind zusätzlich Nachweise erforderlich, die belegen, dass die Corona-Pandemie den jeweiligen Betrieb vor Liquiditätsprobleme stellt. Auch mit vielen Sportvereinen und kulturellen Einrichtungen, die Unterstützung brauchen, ist die Stadt bereits im Gespräch. Vereine, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten, wenden sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner im Rathaus. Die Stadtverwaltung will mit den Vereinen individuelle Lösungen besprechen. Ansprechpartner der jeweiligen Ämter findet man unter: www.reutlingen.de/aemter .