Kreis Tübingen

Polizei kündigt verstärkte Verkehrskontrollen zu Schulbeginn an

Im vergangenen Jahr kam es im Kreis Tübingen zu 13 Schulwegunfällen. Auch deshalb will die Polizei zu Schulbeginn mehr kontrollieren – und nicht nur die Autofahrer.

06.09.2018

Von ST

Im vergangenen Jahr kam es im Kreis Tübingen zu 13 Schulwegunfällen. Dabei wurden 14 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren verletzt. Deshalb werden die Polizei sowie die Ordnungskräfte von Kommunen und Landkreis ab kommender Woche den Verkehr rund um Schulen und Kindergärten intensiver überwachen. Die Aktion „Sicherer Schulweg“ richtet sich dabei nicht nur an Autofahrer, sondern auch an Eltern und Kinder. Denn zu Unfällen kommt es nicht nur, weil zu schnell gefahren wird. Auch falsches Verhalten von Schülern und Eltern führt immer wieder zu brenzligen Situationen. Kinder schätzen die Gefahren im Straßenverkehr manchmal noch nicht richtig ein. Und manche Eltern, die ihren Nachwuchs zur Schule kutschieren, schaffen durch falsches Parken vor den Schulgebäuden für Kinder unübersichtliche Verhältnisse. Die Polizei empfiehlt, gemeinsam mit den Kindern einen Schulweg mit möglichst wenigen Gefahrenstellen zu finden, selbst wenn der etwas länger als der direkte Weg ist. Wird er mit dem Rad gefahren, muss es in verkehrssicherem Zustand sein. Außerdem rät die Polizei zu heller, reflektierender Kleidung und einem Fahrradhelm. Ein besonderes Augenmerk wollen die Beamten auch darauf richten, ob Kinder im Auto richtig gesichert sind. Wer sie ohne Gurt transportiert oder den Kindersitz nicht richtig schließt, dem drohen ein Punkt in der Verkehrssünderdatei und ein Bußgeld von 40 beziehungsweise 35 Euro. „Das wird rigoros verfolgt“, sagt Polizeisprecher Frank Natterer. An die übrigen Verkehrsteilnehmer richtet die Polizei den Appell, besonders vorsichtig zu fahren. Erhöhte Aufmerksamkeit sei besonders an Zebrastreifen und ampelgeregelten Fußgängerüberwegen geboten. Erwachsene sollen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden: Dies gilt grundsätzlich für alle Formen der Verkehrsbeteiligung, sei es der Autofahrer, der eine rote Ampel missachtet, der Fahrradfahrer, der bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs ist oder auch der Fußgänger, der achtlos eine Fahrbahn überquert, so die Polizei. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet auf www.gib-acht-im-verkehr.de und www.schuetze-dein-bestes.de.

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Erstellt:
06.09.2018, 14:09 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 59sec
zuletzt aktualisiert: 06.09.2018, 14:09 Uhr

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