Abschiebung war illegal

Heim nach Tübingen

Der Bund muss einen zu unrecht abgeschobenen Afghanen zurückholen.

23.09.2017

Von Sabine Lohr

Hasmat-Ullah F., der am Donnerstag vergangener Woche aus Tübingen nach Bulgarien abgeschoben wurde, darf zurück nach Deutschland. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat gestern entschieden, dass die Abschiebung rückgängig gemacht wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss nun dem 23-Jährigen „unverzüglich“ ermöglichen, nach Deutschland einzureisen – und zwar auf Kosten des BAMF.

Der 23-Jährige war, wie berichtet, auf seiner Flucht mit dem Ziel Deutschland in Bulgarien aufgegriffen und verhaftet worden. Nach eigener Aussage sei er dort zur Registrierung gezwungen worden. Nach seiner Freilassung sei er dann nach Deutschland weitergereist. Hier stellte er einen Asylantrag, den das BAMF abgelehnt hat. F. reichte daraufhin Klage gegen die Ablehnung ein und versah diese mit einem Eilantrag. Das hätte ihn vor einer Abschiebung geschützt.

Die Abschiebung war illegal

Das BAMF berücksichtigte das jedoch nicht. Am Donnerstag, 14. September, wurde F. in seinem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft neben dem Tübinger Landratsamt von sechs Polizisten abgeholt und nach Bulgarien geflogen.

Dagegen protestierte nicht nur F.s Anwalt Markus Niedworok, sondern auch die Initiativen „Bündnis Bleiberecht Tübingen“, „Move on“ und der AK Asyl Südstadt.

Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht sagt, F. sei im Abschiebegefängnis Busmantsi bei Sofia. Von dort habe er sich am Montag gemeldet. Es sei ihm, habe er gesagt, mitgeteilt worden, dass er entweder 18 Monate in Haft bleiben müsse oder nach Afghanistan abgeschoben werde. „Er bekommt in Bulgarien also kein Asylverfahren“, so Linder. Der Kontakt zu F. gestalte sich schwierig, weil der 23-Jährige kein Handy mehr habe.

Linder und Niedworok hoffen nun, dass das BAMF zügig handelt und F. zurückholt. slo

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Erstellt:
23.09.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 50sec
zuletzt aktualisiert: 23.09.2017, 01:00 Uhr

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