Tübingen · Justiz
Hautärzte müssen wieder vor Gericht
Im November beginnt der Prozess wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs von vorne.
Im November beginnt der Prozess wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs von vorne.
Das Strafverfahren am Tübinger Landgericht gegen neun Hautärzte bleibt weiter ausgesetzt.
Der Fall begann mit einem Paukenschlag: Im November 2010 ließ die Tübinger Staatsanwaltschaft Praxen und Privathäuser von neun Hautärzten der Region durchsuchen. Und dann ––– kam erst mal eine lange Pause, in der sich mancher, der zu seinem Hautarzt ging, fragte: Da war doch was?
Im Prozess gegen neun Hautärzte der Region ist noch kein Ende absehbar. Unklar ist, ob oder wie die Verhandlung wieder aufgenommen wird.
Das Landgericht hat das Verfahren vorläufig ausgesetzt. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV BW) soll sich erst selbst kümmern.
Die Anwälte der betroffenen Dermatologen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sind weiter uneins. Ein ähnlicher Fall aus Oberschwaben endete mit einem Vergleich.
Am Landgericht sagten am Freitag Patienten aus: Sie berichteten von den teils über Jahre gehenden Laser-Behandlungen ihrer Feuermale.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat zehn Hautärzte der Region wegen Abrechnung von Laserbehandlungen von Feuermalen verklagt. In anderen Bundesländern läge der Fall anders.
Zehn Hautärzte aus den Kreisen Tübingen und Reutlingen sind des Betrugs angeklagt. Sie sollen die Behandlung von Feuermalen vorsätzlich falsch abgerechnet haben. Der dritte Verhandlungstag gibt auch Einblick in den Regelwerk-Irrsinn des Gesundheitssystems.
Verteidiger im Hautärzte-Prozess sehen beide Richterinnen als befangen an. Grund ist eine Zeitangabe des Südwestrundfunks.