Hausratversicherung

Hausratversicherung: So wird die Versicherungssumme ermittelt

Wenn die Höhe der vereinbarten Summe nicht stimmt, läuft man Gefahr, zu hohe Beiträge zu zahlen oder im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

27.11.2021

Von dpa-tmn

Nach einem Einbruch sollten Versicherte eine so genannte Stehlgutliste erstellen. Darin werden die Gegenstände aufgelistet, die bei dem Einbruchdiebstahl entwendet wurden.  Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Nach einem Einbruch sollten Versicherte eine so genannte Stehlgutliste erstellen. Darin werden die Gegenstände aufgelistet, die bei dem Einbruchdiebstahl entwendet wurden. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Berlin. Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Versichert sind alle Gegenstände, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen - auch zuhause aufbewahrtes Bargeld bis zu einer gewissen Höhe.

„Die Höhe des Beitrages ist von der Versicherungssumme und dem Deckungsumfang abhängig“, erklärt Harald Peschken, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater. Insbesondere beim Festsetzen der Versicherungssumme besteht allerdings die Gefahr, zu niedrig zu greifen und im Schadensfall zu wenig herauszubekommen.

Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, für den die Versicherung bei Eintritt eines Schadens einsteht. Versicherte können diese Summe selbst bestimmen. „Man sollte eine Versicherungssumme wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht“, erklärt Michael Wortberg, Referent für Versicherungsfragen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sonst laufe man Gefahr, entweder zu hohe Beiträge zu zahlen oder im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen. Um die Summe zu ermitteln, kann man sie entweder selbst anhand der Wiederbeschaffungspreise des gesamten Hausrates ermitteln oder eine pauschale Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche vereinbaren.

Die Summe selbst zu ermitteln, empfiehlt sich vor allem, wenn Versicherte wertvolle Vermögensgegenstände besitzen, für deren Wiederbeschaffung die Quadratmeterpauschale nicht ausreichen würde.

Bevor man sich für eine der beiden Optionen entscheidet, empfiehlt Peschken aufzulisten, was es kosten würde, die vorhandenen Haushaltsgegenstände wiederzubeschaffen. „Die Küche ist häufig der teuerste Bestandteil eines Haushaltes.“ Wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats, ist man unterversichert. Ist das der Fall, ersetzt die Versicherung nur einen Teil des Schadens. Es wird prozentual nur der Anteil des Schadens übernommen, den die Versicherungssumme vom tatsächlichen Wert des Hausrates ausmacht.

„Wenn die Versicherungssumme nur 50 Prozent des Wertes ausmacht, den die Haushaltsgegenstände haben, dann wird vom tatsächlichen Schaden eben auch nur die Hälfte übernommen – egal, ob er geringer ist als die Versicherungssumme“, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Experten empfehlen daher oft, pauschal eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu veranschlagen. In solchen Fällen verzichten Versicherer in der Regel auf Prüfung und Anrechnung einer Unterversicherung, erklärt Thomas Saar, Spezialist für Versicherungen .

Schweda ergänzt: „Wird eine individuelle Versicherungssumme vereinbart, ist ein solcher Unterversicherungsverzicht meist nicht automatisch im Vertrag enthalten.“ Er rät Verbrauchern, in einem solchen Fall bei ihrem Hausratversicherer zu erfragen, wie das im konkreten Fall geregelt ist und ob und wie der Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann.

Wer bei dem Abschluss des Vertrags pauschal einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt hat, kann die Versicherungssumme nachträglich weiter erhöhen. „Sobald man sich höherwertige Gegenstände anschafft, sollte man eine solche Anpassung vornehmen“, rät Schweda. Alexander Holzer