Mordprozess

Hat der Beifahrer geschossen?

Ein Zeuge will gesehen haben, wer am 1. Dezember den tödlichen Schuss abgab.

21.09.2017

Von Philipp Koebnik

Symbolbild: liveostockimages - Fotolia

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Im Zentrum des zwölften Verhandlungstags im Mordprozess am Hechinger Landgericht stand erneut die Auswertung von SMS und anderen Nachrichten der Angeklagten und ihres geschäftlichen Umfelds. Intensiv befragte das Gericht die Beamten, die den 25-Jährigen vernommen hatten, der bei der Schussabgabe neben dem Getöteten stand. Dieser konnte bei der polizeilichen Vernehmung zwar nicht die Namen der beiden wegen Mordes angeklagten jungen Männer angeben, sagte aber aus, die beiden in dem heranfahrenden Auto erkannt zu haben. Auch sagte er, wer gefahren sei und wer auf der Beifahrerseite gesessen habe.

Auf die Frage der Vernehmungsbeamten, wer den Schuss abgegeben habe, sagte der Mann: „Der Beifahrer, der Schütze, wie sie es wollen.“ Für Rechtsanwalt Rüdiger Kaulmann, der den damit gemeinten 22-jährigen Angeklagten vertritt, ist das keine klare Zuordnung. Er vermutet, dass der 25-Jährige dies nur daraus schloss, dass der Schuss von der Beifahrerseite aus abgegeben wurde. Eindeutig erkannt und als Schützen identifiziert habe der Befragte seinen Mandanten jedenfalls nicht.

Welche Bahn die Kugel nach dem Schuss nahm, wurde ausführlich diskutiert. Eine Vermessungstechnikerin des Kriminaltechnischen Instituts in Stuttgart erläuterte das am Computer berechnete, dreidimensionale Modell. Geht man davon aus, dass der Getötete beim Schuss aufrecht stand, so lässt sich auf Grundlage des bekannten Einschusswinkels die Schussbahn berechnen. Möglichkeiten gibt es gleichwohl einige, da die genaue Position des Opfers unbekannt ist.

Deutlich wurde gestern aber, dass das Auto sehr nah beim Getöteten gestanden haben muss – rund sechs Meter. Das entspricht etwa den Angaben des 25-Jährigen, der zum Tatzeitpunkt neben dem Opfer stand. Die beiden Hauptangeklagten hatten deutlich weiter entfernte Standorte genannt, die dem Sachverständigen Dietmar Benz zufolge aber nicht infrage kommen. Für die Angehörigen war wohl vor allem eine Neuigkeit des gestrigen Verhandlungstags besonders schwer zu verkraften. Ein Beamter berichtete, dass der 36-jährige Angeklagte, der den beiden anderen Angeklagten Drogen verkauft haben soll, bereits seit Anfang November observiert wurde. Ein Durchsuchungsbeschluss lag ebenfalls schon vor. Doch die Beamten warteten ab, weil sie weitere Abnehmer identifizieren wollten. Hätten sie früher zugeschlagen, würde der getötete Bisinger vielleicht noch leben.

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Erstellt:
21.09.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 06sec
zuletzt aktualisiert: 21.09.2017, 01:00 Uhr

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