Urteil über Urlaub bei Kurzarbeit

Kommentar: Harter Schlag für Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht musste eine Entscheidung fällen. Damit hat es eine Gesetzeslücke geschlossen, für viele Unternehmen eine Erleichterung.

01.12.2021

Von Caroline Strang

Andererseits ist das Urteil ein harter Schlag für Menschen, die gegen ihren Willen in Kurzarbeit geschickt wurden und nun zusätzlich Urlaubskürzungen hinnehmen müssen. Das könnte Hunderttausende betreffen.

„Höchst umstritten“ nannte der Vorsitzende Richter das Problem. Wer in Kurzarbeit Null geschickt wird, also zeitweise gar nicht arbeitet, hat keinen vollen Urlaubsanspruch. Bei dessen Berechnung gilt so wie in früheren Urteilen zur Altersteilzeit die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage. Für die Unternehmen eine gute Nachricht, denn sie sind in dieser Zeit weniger produktiv, in besseren Zeiten werden die Arbeitskräfte dagegen gebraucht.

Für Arbeitnehmer ist es ein hartes Urteil. Denn damit wird die durch Kurzarbeit erzwungene Zeit zuhause mit Freizeit gleichgesetzt. Das ist sie aber nur begrenzt, denn sie wird meist kurzfristig angekündigt, ist unfreiwillig und richtet sich nicht nach Schulferien oder Urlaubsplanungen.

Das Gericht musste eine schwierige Abwägung treffen und hat zugunsten der Arbeitgeber entschieden. Nun müssen Unternehmen ja nicht alles tun, was sie dürfen. Es ist auf ihre Kulanz und Verständnis zu hoffen.