Tübingen · Polizei

Hanf-Shop am Tübinger Marktplatz durchsucht

Gegen drei Betreiber des Tübinger Shops wird wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

11.03.2020

Von ST

Symbolbild: Bogdanski - Fotolia.com

Symbolbild: Bogdanski - Fotolia.com

Wegen verschiedener Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) wird unter anderem gegen drei Betreiber eines Tübinger Cannabidiol-Shops ermittelt. Das teilen Polizei und die Tübinger Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung mit. Die jeweils 28 Jahre alten Männer stehen im Verdacht, unerlaubt und gewerbsmäßig Betäubungsmittel hergestellt und mit die hergestellten Cannabidiolprodukten sowohl in ihrem Geschäft als auch über einen Online-Shop verkauft zu haben.

Aufgrund der Angebotspalette der Geschäfte hätten sich nach Polizeiangaben konkrete Verdachtsmomente ergeben, dass von den Beschuldigten entgegen der Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes THC-haltige Produkte angeboten werden, die zur missbräuchlichen Verwendung zu Rauschzwecken geeignet und sogar bestimmt sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Teemischungen mit Marihuanablüten, marihuanahaltige Backzutaten und Öle sowie andere Produkte zum oralen Konsum.

„Entgegen der irrigen Meinung, dass es für eine Strafbarkeit nach dem BTMG ausschließlich auf die Höhe des THC-Gehalts ankomme und daher der Umgang mit Waren, die weniger als 0,2 Prozent THC enthalten, generell erlaubt sei, erlaubt das BTMG den gewerblichen Umgang mit CBD-Produkten nur dann, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist“, heißt es in der Mitteilung. Erlaubt wäre demnach etwa der Handel mit einer Seife mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent. Der Handel mit einem Tee oder anderen, zum menschlichen Konsum bestimmten und damit zu Rauschzwecken geeigneten Waren ist hingegen unabhängig von der Höhe des THC-Gehalts, also auch bei einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent, gesetzlich verboten. Auch Besitz und Erwerb solcher Produkte sind strafbar.

Bei den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen erhärtete sich der bestehende Tatverdacht gegen die Beschuldigten, woraufhin die Staatsanwaltschaft Tübingen richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse für die Geschäftsräume und für die Wohnungen der Verdächtigen in Reutlinger Kreisgemeinden erwirkte. Diese wurden am Dienstag vollstreckt.

16 Kilo Marihuanablüten

Im Laden und bei den Beschuldigten wurden unter anderem insgesamt etwa 16 Kilogramm Marihuanablüten, rund 30 Gramm Marihuana, etwa 16 Gramm Haschisch, eine außer Betrieb befindliche Indoor-Aufzuchtanlage, der größte Teil des Warenbestands, zwei Laboreinrichtungen und Utensilien zur Herstellung von CBD-Produkten, mehrere tausend Versandgläser und über 16000 Euro Bargeld aufgefunden und beschlagnahmt.

Die Auswertung weiterer sichergestellter Beweismittel und die Ermittlungen zum Umfang des unerlaubten Betäubungsmittelhandels dauern noch an. Die Beschuldigten machen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und befinden sich auf freiem Fuß.