Frankreich

Haftstrafe für Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy

Ex-Präsident muss ins Gefängnis. Urteil ist eine Premiere in der Geschichte der Fünften Republik.

02.03.2021

Von PETER HEUSCH

Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wurde in einem Korruptionsprozess verurteilt. Foto: Martin Bureau/afp

Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wurde in einem Korruptionsprozess verurteilt. Foto: Martin Bureau/afp

Paris. „Dieses Verfahren ist ein Skandal, der in die Annalen eingehen wird“, wütete Nicolas Sarkozy noch im November, als der Strafprozess wegen Bestechung gegen ihn eröffnet wurde. Das nun ergangene Urteil hingegen ließ er erst einmal unkommentiert, obwohl es erst recht in die Annalen eingehen wird. Die Richter verdonnerten Frankreichs Ex-Präsidenten zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung. Noch nie in der Geschichte der Fünften Republik ist ein früherer Staatschef zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Sarkozy wird vorgeworfen, 2014 mit seinem langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht zu haben, einen Staatsanwalt am Kassationsgericht zu korrumpieren, um Informationen über ein gegen ihn laufendes Ermittlungsverfahren zu erhalten. Als Beweis für die von Sarkozy stets bestrittenen Vorwürfe dienten mehrere abgehörte Telefonate zwischen dem konservativen Politiker und seinem Rechtsbeistand.

Nicolas Sarkozy, der von 2007 bis 2012 im Elysée-Palast regierte, ist nicht das erste französische Staatsoberhaupt der Nachkriegszeit, das vor den Kadi gezerrt wird. 2011 war der vor eineinhalb Jahren verstorbene Ex-Präsident Jacques Chirac zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er als Pariser Bürgermeister in den 1990er Jahren Parteimitarbeiter illegal aus der Stadtkasse bezahlt hatte. Der Prozess fand damals jedoch in Abwesenheit Chiracs statt, der bereits zu schwer erkrankt war.

Ganz anders steht es um den 66-jährigen, nach wie vor kämpferischen Sarkozy, für den Auftritte vor Gericht zu einer unschönen Gewohnheit werden könnten. Im März beginnt ein Prozess, bei dem ihm illegale Wahlkampffinanzierung vorgeworfen wird. Angeblich wurde bei der erfolglosen Kampagne 2012 die gesetzliche Kosten-Obergrenze um rund 20 Millionen Euro überschritten.

Um illegale Wahlkampffinanzierung geht es auch in einem dritten Ermittlungsverfahren zum Präsidentschaftswahlkampf 2007. Der Verdacht: Libyens damaliger Machthaber Muammar al-Gaddafi könnte die Kampagne mit bis zu 50 Millionen Euro „gesponsert“ haben. Peter Heusch