Folter in Syrien

Haftstrafe in historischem Prozess

In dem laut Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht Koblenz am Mittwoch einen der beiden Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

25.02.2021

Von DPA

Koblenz. Der Syrer Eyad A. hat sich nach Überzeugung der Richter der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht (Az. 1 StE 9/19).

Der nach Deutschland geflohene und hier festgenommene 44-Jährige war Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts machte er sich der Folter und der Freiheitsberaubung schuldig.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen den nun verurteilten Eyad A. fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hingegen einen Freispruch wegen eines entschuldigenden Notstands: Bei Befehlsverweigerung hätte dem Agenten Lebensgefahr gedroht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger von Eyad A., Hannes Linke, kündigte Revision an.

Gegen den syrischen Hauptangeklagten Anwar R. (58) soll der im April 2020 begonnene Prozess noch weiterlaufen. dpa