Urteil

Haftstrafe für den Stiefvater

Hauptgrund Verjährung: Obwohl er seine Stieftochter in Kindheit und Jugend sehr oft missbraucht hat, erhält ein Mann nur knapp über zwei Jahre Haftstrafe.

28.04.2018

Von Eike Freese

Zwei Jahre und zwei Monate Haft: So lautet das Urteil gegen einen 52-Jährigen aus dem Steinlachtal, dem vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Tübingen unter anderem sexueller Missbrauch in über hundert Fällen vorgeworfen worden war. In den Jahren von 1999 bis 2002, so die ursprüngliche Anklage, soll der Mann erst die eine, dann die andere seiner beiden Stieftöchter über Monate missbrauch...

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