Tübingen

Haarsträubend

Über die (vermeintlichen) afrikanischen Dealer in Tübingen hatte sich Uwe Lutz in einem Leserbrief vom 12. Oktober ausgelassen – und daraufhin Kritik von Gerd Müller („Polemik“, 19. Oktober) geerntet.

26.10.2017

Von Uwe Lutz, Tübingen

Herr Müller, wir sind nicht in allen Punkten weit auseinander. Ich finde es ehrenvoll, dass Sie „so nicht freiwillig die Heimat verlassen“ würden. Das haben viele Millionen vor 70 Jahren auch nicht getan. Wie Sie sehen, erlaube mir schon wieder ein wenig zu polemisieren. Warum auch nicht? So weit, so gut.

Letztendlich kommt es auf den Kern der Aussage an. Und zu diesem stehe ich. Die Tatsache, dass straffällige Flüchtlinge erst mit 50 Tagessätzen abgeschoben werden dürfen, ist haarsträubend. Aber ich sage Ihnen eines, Herr Müller, ich wäre froh, wenn dies wenigstens so durchgesetzt würde. Niemand möchte Willkür und Regellosigkeit. Aber es möchten auch keine Eltern, dass ihre Kinder von Drogendealern angesprochen werden. Auch nicht, wenn diese erst 30 Tagesätze auf dem Buckel haben. Wir müssen da schneller werden. Und trotzdem akkurat bleiben.

Flucht: diese von mir beschrieben Menschen sind Wirtschaftsflüchtlinge, die den wirklich Bedürftigen den Platz wegnehmen (ja, ich bin für eine strikte Obergrenze). Menschen ohne Aussicht auf Asyl gehören an den Grenzen abgewiesen, dann brauchen wir auch nicht die Polizei und Justiz zu unterstützen, um Straftäter zu ergreifen und zu verurteilen.

Kümmern: meine Familie und ich kümmern uns um ein Familienmitglied. Kümmern auch in der Form, als dass wir eine ordentliche Pflege selber finanzieren müssen, obwohl der heutige Pflegefall sein Leben lang hier gearbeitet (und eingezahlt) hat! Wer finanziert mal meine Pflege? Die Herren aus Gambia?

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Erstellt:
26.10.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 45sec
zuletzt aktualisiert: 26.10.2017, 01:00 Uhr

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