Kirchengerichtshof

Gütliche Einigung mit der AGMAV

Die Bruderhaus-Diakonie und die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen schließen Vergleich.

26.09.2017

Von uk

Vor dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche Deutschland haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) und die Bruderhaus-Diakonie einvernehmlich und gütlich auf den Abschluss eines Vergleichs geeinigt. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung hervor. Ausgangspunkt der kirchengerichtlichen Auseinandersetzung waren Äußerungen der AGMAV, durch die sich die Bruderhaus-Diakonie in ihrem Ansehen beschädigt sah. Diese waren in einer Extra-Ausgabe einer AGMAV-Zeitschrift im Dezember 2014 veröffentlicht worden (wir berichteten mehrfach).

Die AGMAV räumt ein, dass sie die von Seiten der Bruderhaus-Diakonie beanstandeten Aussagen nicht in der Form der Tatsachenbehauptungen hätte veröffentlichen dürfen und diese insoweit zurücknimmt. Die Bruderhaus-Diakonie räumt ebenfalls Fehler ein: Sie habe vor Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Werkverträgen in den Dienststellen der Bruderhaus-Diakonie die Mitarbeitervertretungen nicht immer umfassend und rechtzeitig eingebunden.

In mehreren Einigungsgesprächen haben die Beteiligten ihre Positionen ausführlich dargelegt und erörtert. Aufgrund ihres Selbstverständnisses lehne die AGMAV die Beschäftigung von Mitarbeitenden auf Basis von Werkverträgen ab. Sie bedauert die fehlende Einflussmöglichkeit im Rahmen des Mitarbeitervertretungsgesetzes. Die Bruderhaus-Diakonie ihrerseits erklärt, dass Werkverträge auch in der Diakonie rechtlich zulässig seien. Beide Parteien wissen um ihre jeweiligen Positionen und wollen künftig zur Vermeidung von öffentlichen Auseinandersetzungen frühzeitig das Gespräch suchen. Mit diesem Vergleich beenden die Beteiligten die kirchengerichtlichen Auseinandersetzungen.