OB-Wahl

Tübinger Grüner ficht Teil der Urwahl an

Der Streit in der Ökopartei geht in eine neue Runde. Michael Proß ruft das Landesschiedsgericht seiner Partei an.

19.03.2022

Von ST

Symbolbild: Ulmer

Symbolbild: Ulmer

Der Tübinger Grüne Michael Proß hat das Landesschiedsgericht seiner Partei angerufen. Hintergrund: Am 3. April stimmen die Mitglieder des Stadtverbands in einer Urwahl darüber ab, wen sie bei der Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin in Tübingen unterstützen werden. Proß will einen Teil der Beschlüsse für das Wahlverfahren im Rahmen einer einstweiligen Anordnung für nichtig erklären lassen. Als Begründung nennt er Formfehler bei einem Beschluss der Mitgliederversammlung am 22. Februar, die – wie er in einer Pressemitteilung schreibt – „zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wahlverfahrens und der Wahlmöglichkeiten für die Mitglieder des grünen Stadtverbands führen“. Der Beschluss habe das ursprünglich fast einstimmig beschlossene Verfahren „bis zur Unkenntlichkeit verändert“.

Den Beschluss zur Urwahl fasste eine Mitgliederversammlung am 30. Oktober auf Vorschlag des Vorstands ohne Gegenstimme und nur mit einer Enthaltung. Das Wahlverfahren sah auf dem Wahlzettel ein sogenanntes „Freifeld“ vor. Am 22. Februar hat eine Mehrheit auf einer weiteren Mitgliederversammlung beschlossen, dass nur Namen von Personen eingetragen werden können, die vor der Wahl erklärt haben, eine Wahl anzunehmen. Ansonsten ist der abgegebene Wahlzettel ungültig. Aus Sicht von Proß ist das eine entscheidende Änderung des Wahlverfahrens, die weder in der Einladung noch auf der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung kommuniziert worden sei. Außerdem sei die Verpflichtung, im Voraus die Annahme einer Wahl zu erklären, eine versteckte Pflicht, sich aktiv um eine Kandidatur zu bewerben. „Damit wäre das Freifeld vollkommen funktionslos.“

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Erstellt:
19.03.2022, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 45sec
zuletzt aktualisiert: 19.03.2022, 01:00 Uhr

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