Landtag

Grün-Schwarz hält an Wahltermin fest

Vertreter beider Regierungsparteien sind trotz der Pandemie gegen eine Verschiebung wie in Thüringen.

16.01.2021

Von Roland Muschel

Stuttgart. Eine Verschiebung der Landtagswahl wegen der Pandemie wie in Thüringen wird es in Baden-Württemberg nicht geben. „Das ist kein Thema bei uns. Die Landtagswahl am 14. März 2021 findet statt. Denn unsere Demokratie ist auch in der Pandemie voll handlungs- und entscheidungsfähig“, sagte der zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Eine Verschiebung komme „nicht in Frage“, legte sich auch Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz fest. Er werbe dafür, dass alle die Möglichkeiten der Briefwahl nutzten: „Die Briefwahl ist mit Abstand die sicherste Wahlmöglichkeit.“ Strobl verwies auf „dutzende Bürgermeisterwahlen“, die vergangenes Jahr stattgefunden hätten - „immer unter Einhaltung des Gesundheits- und Infektionsschutzes“.

Am Donnerstag hatten sich in Erfurt die Spitzen von Linke, SPD, Grünen und CDU geeinigt, wegen der hohen Corona-Neuinfektionen die ursprünglich für den 25. April geplante Neuwahl des Thüringer Landtags auf den 26. September 2021 zu verschieben. An diesem Tag wird auch der Bundestag gewählt. Bedenken gab es bei den Parteien vor allem wegen der Wahlvorbereitungen.

Verfassungsrechtlich ist die Ausgangslage in Thüringen eine völlig andere als in Baden-Württemberg. Der reguläre Wahltermin in Thüringen wäre erst 2024. In Erfurt regiert derzeit eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Sie ist auf eine Zusammenarbeit mit der oppositionellen CDU angewiesen. Die vier Parteien hatten sich auf die vorgezogene Wahl verständigt, um möglichst eindeutige Mehrheitsverhältnisse im Parlament zu schaffen. Anders als in Baden-Württemberg und auch Rheinland-Pfalz, wo die Landtage am 14. März regulär gewählt werden, können die Vorbereitungen in Thüringen erst nach der Auflösung des Landtags losgehen.

Die sind in Baden-Württemberg bereits weitgehend abgeschlossen. Vor allem aber endet im Südwesten die reguläre Wahlperiode am 30. April 2021. „Die Neuwahl muss folglich vor diesem Wahltermin stattfinden“, teilte Landeswahlleiterin Cornelia Nesch mit. Aufgrund der Vorschriften in der Landesverfassung wäre eine Verschiebung des Wahltermins „kaum möglich“. Der Spielraum beschränkt sich allenfalls auf wenige Wochen, da laut Landesverfassung spätestens am Tag 16 nach Beginn der neuen Wahlperiode der neue Landtag zusammentreten muss, das ist der 16. Mai 2021.

Einen vom Städtetag unterstützten Vorstoß von Grünen-Fraktionschef Schwarz, mit Blick auf den Infektionsschutz die Hürden für Briefwahlen zu senken, hatte Strobl Ende 2020 abgelehnt. Schwarz forderte einen antragslosen Versand der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten. Aus „verfassungsrechtlichen Gründen“ werde man „am Erfordernis einer bewussten Entscheidung für die Briefwahl festhalten“, beschied ihn der Minister. Das Antragsverfahren sei aber unkompliziert.

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Erstellt:
16.01.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 14sec
zuletzt aktualisiert: 16.01.2021, 06:00 Uhr

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