Tübingen · Wahltag

Großes Interesse an der Briefwahl

Etwa 64 000 Tübinger sind zur Bundestagswahl auf gerufen – und 69 000 zur Abstimmung über die Innenstadtstrecke.

19.09.2021

Von ST

Schon bei der Landtagswahl war die Briefwahl bei vielen hoch im Kurs. Archivbild: Anne Faden

Schon bei der Landtagswahl war die Briefwahl bei vielen hoch im Kurs. Archivbild: Anne Faden

Die Wahlen sind am Sonntag, 26. September. Während den Bundestag nur volljährige Deutsche wählen dürfen, kann man am Bürgerentscheid schon ab 16 Jahren und auch als EU-Bürger teilnehmen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hatten bis Freitag mehr als 30 000 Tübingerinnen und Tübinger Briefwahlunterlagen angefordert – das sind mehr als 47 Prozent der Wahlberechtigten für die Bundestagswahl. Ebenso viele Tübingerinnen und Tübinger haben Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid beantragt.

Wer Briefwahl macht, sollte den roten Wahlbrief für die Bundestagswahl beziehungsweise den gelben für den Bürgerentscheid ab sofort möglichst nur noch in den Briefkasten links vom Eingang des Rathauses am Markt einwerfen, empfiehlt die Stadtverwaltung. Dieser wird am Wahlsonntag um 18 Uhr zum letzten Mal geleert.

Wer im Wahllokal wählt, sollte die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Man muss eine medizinische Maske tragen und sich die Hände desinfizieren. Wenn man die Wahlbenachrichtigung verlegt, reicht der Ausweis. In welchem Wahllokal man wählen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Der Stimmzettel für die Bundestagswahl hat rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Blinde und sehbehinderte Menschen können den Stimmzettel so korrekt in eine Schablone einzulegen und ohne fremde Hilfe wählen.

Briefwahlunterlagen kann man noch bis Freitag, 24. September, persönlich im Rathaus am Markt abholen. Im Foyer gibt es auch eine Wahlkabine für die Briefwahl vor Ort. Um die Briefwahl in den Bürgerbüros und Verwaltungsstellen persönlich zu beantragen, muss man vorher einen Termin vereinbaren. Wer für jemanden anderen Briefwahlunterlagen abholen möchte, braucht die ausgefüllte Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Bei plötzlicher Erkrankung oder Quarantäne kann ein Bevollmächtigter den Wahlschein noch am Wahltag zwischen 8 und 15 Uhr in der Wahlzentrale im Rathaus (3. Stock) beantragen.

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Erstellt:
19.09.2021, 09:40 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 53sec
zuletzt aktualisiert: 19.09.2021, 09:40 Uhr

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