Internet

Google muss nur nachweisbare Falschangaben löschen

BGH weist Klage eines Paares ab, das kritische Texte über sich aus der Trefferliste streichen lassen wollte.

24.05.2023

Von dpa

Karlsruhe. Im Internet vergessen zu werden, ist ganz schön schwer. Zwar können sich Menschen dagegen wehren, dass Suchmaschinen wie Google in den Treffern fragwürdige Artikel über sie anzeigen. Doch müssen sie „relevante und hinreichende Nachweise“ vorlegen dafür, dass die darin enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig sind. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe...

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Erstellt:
24.05.2023, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 10sec
zuletzt aktualisiert: 24.05.2023, 06:00 Uhr

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