Tübingen · Betrug

Verbreitete Masche: Glücksspiel-Abo ein Fall für die Polizei

Eine Tübingerin erhielt ein angebliches Inkassoschreiben – die Masche ist derzeit in Deutschland weit verbreitet.

07.11.2021

Von itz

Symbolbild: Helena Mitsanas

Symbolbild: Helena Mitsanas

Anfang November erhielt eine Tübingerin ein Schreiben. Darin fordert eine „Pro Collect AG – Forderungsmanagement & Inkassobüro“ 272,46 Euro. Diese sollen „aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag Euro Online / Eurojackpot-6-49“ resultieren: „Wir fordern Sie mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen kosten (sic!), die Sie infolge Ihres Zahlungsverzugs zu tragen haben, an uns per Sepa-Lastschrift zu bezahlen.“ Das Unternehmen droht mit Zwangsvollstreckung, Pfändungen und Schufa-Einträgen, „letzte außergerichtliche Mahnung“ heißt es.

Anstatt einer Kontonummer ist ein Beiblatt angehängt, auf dem die angebliche Kundin ihr Einverständnis zur Abbuchung per Lastschrift geben soll. Empfänger-Adresse: Euro Online, Hanauer Landstraße 219b, 60314 Frankfurt am Main. Überschrieben ist dieses Lastschrift-Formular jedoch mit „Kündigung Service“. Im Schreiben selbst wird der Firmensitz der „Pro Collect AG“ mit Köln angegeben. Sowohl das Schreiben als auch das Beiblatt liegen dem TAGBLATT vor.

Alles in allem: Ein großer Betrug! Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, gehen derzeit vielerorts in Deutschland Beschwerden deshalb ein. Sie rät: „Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren, sondern Anzeige bei der Polizei erstatten.“ Alleine die in dem Schreiben angegebenen E-Mail-Adressen wie etwa inkassobuero.de@gmail.com oder kuendigungsservice.de@gmail.com sollten stutzig machen. Dass beispielsweise ein konkreter Fristtermin für die Zahlung fehlt oder mit weitreichenden Konsequenzen gedroht wird, ist laut der Verbraucherzentrale ebenfalls ein Zeichen für die fehlende Seriosität des angeblichen Inkassounternehmens.

Nicht registriert

Dabei muss jedes Inkassounternehmen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert sein – was im Rechtsdienstleistungsregister überprüft werden kann. Dieses sagt: „Keine Treffer für Suche nach dem Begriff ‚Pro Collect AG‘.“

Dabei ist auf dem Brief, den die Tübingerin erhielt, sogar das Siegel abgedruckt, das Unternehmen sei Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). Auch in der Mitgliederliste des BDIU sucht man nach dieser Firma jedoch vergebens. Hier versuchen Betrüger mit der Androhung von Konsequenzen die Opfer zu vorschnellen Zahlungen zu bewegen.