Tübingen

Geschichtsvergessen

Dass die Tübinger Staatsanwaltschaft wegen eines Vergleichs mit KZ-Arzt Mengele nicht gegen einen Querdenker aus Ofterdingen ermittelt (Bericht und Kommentar vom 3. Dezember), stößt auf Kritik.

06.12.2021

Von Peter Zentel, Tübingen

Es gehört mittlerweile zum üblichen Repertoire verquer denkender Menschen, vor keinem noch so absurden Vergleich zurückzuschrecken, um auf ihre empfundene „Notlage“ aufmerksam zu machen: ob es Sophie Scholl ist oder die zahllosen Opfer des KZ-Arztes Mengele wie im Fall Tharann. Dass aber die Staatsanwaltschaft Tübingen so geschichtsvergessen oder geschichtsignorierend ist, dass sie sich nicht die Mühe macht, die Gräueltaten in KZs von den Verbrechen abzugrenzen, die an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen verübt wurden, ist beschämend und tritt alle Opfergruppen gleichermaßen mit Füßen.

Vielleicht machen Sie den nächsten Betriebausflug ins nahegelegene Grafeneck? Dort wird Ihnen Thomas Stöckle, der Leiter der Gedenkstätte, sicher gerne die jeweiligen Hintergründe erläutern.