Reutlingen Strafzinsen

Gericht verhandelt frühestens Mitte September den Fall der Volksbank

Das Landgericht Tübingen wird sich frühestens in der zweiten Septemberhälfte mit dem Streit um mögliche Strafzinsen für Kleinsparer bei der Volksbank Reutlingen befassen.

18.07.2017

Von dpa/lsw

Symbolbild: Schweizer

Symbolbild: Schweizer

Reutlingen. Der Termin hänge auch davon ab, wie sich die Bank zu der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg äußern werde, teilte das Gericht am Dienstag mit. Hintergrund ist ein inzwischen zurückgenommener Preisaushang, demzufolge pro Jahr 0,5 Prozent Minuszinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie auf Festgelder berechnet werden könnten. Getan hat die Bank das aber nicht.

Die Bank hat die Negativzinsen zwar wieder aus ihrem Preisaushang gestrichen, sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen - deshalb klagen die Verbraucherschützer.

Die Volksbank argumentiert, sie könne sich nicht langfristig verpflichten. Es sei heute nicht seriös auszuschließen, ob Negativzinsen oder Verwahrentgelte in der Zukunft nötig oder sogar Standard sein würden, um eine Bank im Interesse aller Kunden, Mitglieder und Mitarbeiter wirtschaftlich weiterhin gesund zu führen.