Justiz

Gericht kippt Münchner Mietbremse

Die Stadt hatte verordnet, dass abgerissene Mietshäuser durch neue in der Nähe ersetzt werden müssen.

27.01.2021

Von DPA

München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Vorgabe der Stadt gekippt, wonach beim Abriss von Mietshäusern neue, bezahlbare Mietwohnungen in vergleichbarer Lage gebaut werden müssen. Der Verband Haus und Grund hatte gegen diese Verordnung geklagt.

Seit 2019 heißt es in der Zweckentfremdungssatzung der Stadt: „Vermieteter Wohnraum darf nur durch Mietwohnraum ersetzt werden.“ Die Miethöhe müsse sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel für München orientieren. Der Ersatzwohnraum muss laut dieser Vorgabe in der Regel in demselben Stadtbezirk „oder in vergleichbarer räumlicher Nähe zum zweckzuentfremdenden Wohnraum“ gebaut werden.

Die Verordnung solle „lediglich eine Verschlechterung oder zusätzliche Gefährdung der Versorgungslage der Bevölkerung“ verhindern. „Dieser Schutzzweck rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer unter Einschränkung seiner Verfügungsbefugnis zu verwehren, veralteten Wohnraum durch neuen zu ersetzen.“ Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage.

Der Münchner Mieterverein forderte die Staatsregierung auf, das hinter der Verordnung stehende Zweckentfremdungsgesetz zu schärfen. Es müsse den Kommunen helfen, die Mieter zu schützen. dpa