Umweltschutz
Gericht für Fahrverbote in Ludwigsburg
Land muss nach VGH-Urteil den Luftreinhalteplan überarbeiten.
Mannheim. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg drohen nun auch in Ludwigsburg Fahrverbote für Dieselfahrer. Die Richter gaben am Donnerstag einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Barockstadt statt. Der 10. Senat sieht die Maßnahmen von Stadt und Land gegen den Luftschadstoff als zu wenig ambitioniert an. Deshalb könne es deren Prognosen zum schnellstmöglichen Erreichen des Grenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht folgen. Der Luftreinhalteplan des Landes für die Stadt, der bisher keine Fahrverbote vorsieht, muss nun überarbeitet werden.
In Ludwigsburg lag der Jahresmittelwert im vergangenen Jahr an der Messstelle Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm. Land und Stadt verwiesen auf ein Tempolimit an der Messstelle, den Ausbau des Nahverkehrs und ausgeklügelte Verkehrsleittechnik. Damit sei 2020 der Grenzwert einzuhalten.
Die Entscheidung ist auch für andere Städte im Land relevant. Die DUH hat Klagen gegen die Luftreinhaltepläne von Freiburg, Esslingen, Heilbronn, Backnang und Marbach eingereicht. Bundesweit waren 15 von 38 DUH-Klagen bisher erfolgreich. Das Land lässt das Urteil gegen Reutlingen vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen. Auch im Fall Ludwigsburg ist eine Revision möglich. dpa
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