Uschi Kurz über ein denkwürdiges Bußgeldverfahren

Geordneter Rückzug aus der Zelle

Weil ein Mitarbeiter des autonomen Jugendzentrums Zelle im Dezember 2017 bei einer Reggae-Veranstaltung zwei zivilen Polizeibeamten den Zutritt verwehrt hatte, wurde er von der Stadt Reutlingen zu einem Bußgeld von 300 Euro verdonnert. Er legte Widerspruch ein – am Mittwoch traf man sich vor dem Amtsgericht.

14.06.2018

Von uk

„Sie bleiben einfach hocken“, startete Jugendrichter Sierk Hamann das in mehrfacher Hinsicht ungewöhnliche Verfahren. Ein Staatsanwalt war erst gar nicht erschienen, die Verwaltungsbehörde wurde vom Stellvertretenden Leiter des Reutlinger Ordnungsamts, Bernd Stör, vertreten. Das Protokoll musste Hamann selbst schreiben: „Hier wird gespart“. Hamann hatte sich vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim...

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