Stuttgart/Tübingen

Gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine

Unter der Führung des Ministeriums der Justiz und für Migration wird ein Stab eingerichtet, der täglich tagen soll. Erste Maßnahmen zur Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtenden wurden beschlossen. Die fliehenden Menschen sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen kommen.

27.02.2022

Von ST

Symbolbild: Ulmer

Symbolbild: Ulmer

Unter der Leitung von Marion Gentges, Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration, haben ihr Ministerium, der Landkreistag, der Städtetag und der Gemeindetag Baden-Württemberg sowie alle vier Regierungspräsidien einen Plan aufgestellt: für ein gemeinsames und planvolles Vorgehen sowie schnelle und unbürokratische Maßnahmen zur Vorbereitung der Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine.

Das geht aus einer Pressemitteilung des Justiz- und Migrationsministeriums hervor. Unterzeichnet haben unter anderem Tübingens Landrat Joachim in seiner Funktion als Präsident des Landkreistags sowie Tübingens Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Unter anderem wurde der Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ im Ministerium einberufen. Neben den zuständigen Fachbereichen des Ministeriums sind die Kommunalen Landesverbände sowie die Regierungspräsidien darin vertreten. Der Stab unter der Leitung von Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek wird ab dem morgigen Montag arbeitstäglich tagen.

Als erste Maßnahmen haben die Beteiligten gemäß der Mitteilung bereits vereinbart:

  • Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ein permanenter Informationsaustausch zwischen Ministerium der Justiz und für Migration, den vier Regierungspräsidien und den Kommunalen Landesverbänden.
  • Alle Partner begrüßen die hohe Hilfs- und Aufnahmebereitschaft der Baden-Württemberginnen und Baden-Württemberger, die auf allen Ebenen spürbar ist.
  • Die Beteiligten sind sich einig, gemeinsam alles zu unternehmen, um für eine geordnete und koordinierte Aufnahme der aus der Ukraine nach Baden-Württemberg Flüchtenden zu sorgen – auch für Flüchtende, die bei Verwandten oder Freunden unterkommen.
  • Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen werden die Funktion einer Erstanlaufstelle für alle Ankommenden, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen, übernehmen.
  • In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird allen Ankommenden rasch ein Angebot für eine Covid-19-Schutzimpfung unterbreitet.
  • Wir haben bereits dafür Sorge getragen, dass ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit visafrei zu einem Kurzaufenthalt bei uns befinden, bei den Ausländerbehördeneine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt einholen können.
  • Auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration wird zeitnah ein Informationsangebot zu Fragen der Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine eingerichtet.

Die Pressemitteilung schließt mit einer gemeinsamen Erklärung: „Dass mitten in Europa wieder ein blutiger Krieg tobt, war vor wenigen Tagen für uns alle unvorstellbar. Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Opfern dieses brutalen Angriffs. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie viele Menschen, wann und in welchem Umfang vor Putins Krieg nach Baden-Württemberg flüchten. Gemeinsam und vertrauensvoll unternehmen wir jedoch alles, um für eine Aufnahme dieser Menschen vorbereitet zu sein.“