Tarifvertrag

Gemeinsam für bessere Pflege?

Bundesarbeitsminister Heil will eine verbindliche Vereinbarung für die 1,2 Millionen Beschäftigten. Die Wohlfahrtsverbände prüfen das. Widerstand kommt von anderer Seite.

02.12.2020

Von ELISABETH ZOLL

Spaß im Pflegeberuf trotz Corona. Fachkräfte werden vielerorts gesucht. Die Frage ist, ob ein Branchen-Tarifvertrag die Lage verbessert. Foto: Frank Molter/dpa

Spaß im Pflegeberuf trotz Corona. Fachkräfte werden vielerorts gesucht. Die Frage ist, ob ein Branchen-Tarifvertrag die Lage verbessert. Foto: Frank Molter/dpa

Ulm. Die Misere war im Frühjahr nicht mehr zu übersehen. Fehlten bis dahin in der Altenpflege schon Fachkräfte, spitzte die Corona-Krise die Situation in Alten- und Pflegeheimen noch einmal zu. Wegen gesundheitlicher Vorbelastungen von Pflegekräften oder einer Infektion mit dem Corona-Virus schrumpfte der Mitarbeiterstab in nicht wenigen Häuser bis an die Grenze. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, Abhilfe zu schaffen: mit einer finanziellen Aufwertung der Pflegearbeit und einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Branche, der Dumpinglöhne ausschließen soll. Die Vorbereitungen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag haben die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche BVAP im September abgeschlossen. Die Frage ist nun: Wer im Pflegebereich wird sich dafür erwärmen? Die Frage richtet sich an die Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, so wie an private Träger.

Die Wohlfahrtsverbände zählen mit rund 40 Prozent zu den großen Anbietern im Bereich der Altenpflege. Ihre tarifrechtlichen Angelegenheiten regeln sie selbst. Das Grundgesetz garantiert Kirchen das Recht auf Selbstorganisation, und das umfasst auch den Bereich des Arbeitsrechtes. Kirchliche Arbeitgeber kennen weder Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, noch ein Streikrecht. In den 70er Jahren entwickelte sich daraus der sogenannte „Dritte Weg“.

Er sei eine Konsequenz aus der Nachkriegszeit und der Erfahrung zweier Diktaturen, sagt der Wirtschaftsethiker und Professor für evangelische Theologie an der Ruhr-Universität Bochum, Traugott Jähnichen. In der NS-Zeit und später auch in der DDR habe die Politik versucht, auf Einrichtungen der Diakonie Einfluss zu nehmen. Solche Eingriffe wollten die Väter und Mütter des Grundgesetzes fortan ausschließen.

Die Politik billigte den Kirchen zu, dass sich ihr Dienstrecht nicht allein an weltlichen Anforderungen orientieren muss. Man sprach von einer besonderen geistlichen Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit, und schuf den Begriff der „Dienstgemeinschaft“. Sie steht für einen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Konsens, hat aber auch eine privatrechtliche Dimension. An Beschäftigte in kirchlichen Kindergärten, Heimen und Kliniken wurden Ansprüche auch in Bezug auf die persönliche Lebensführung gestellt; auf katholischer Seite strenger als auf evangelischer. Diese Eingriffe wurden durch Gerichte zuletzt in Schranken gewiesen. Geblieben ist auf evangelischer Seite eine für Tendenzbetriebe nicht ungewöhnliche Loyalitätsrichtlinie, wonach man nicht aktiv gegen Ziele des Arbeitgebers arbeiten darf.

Für die Beschäftigten in Einrichtungen der Kirchen war der Sonderweg nicht unbedingt von Nachteil. In kirchlichen Einrichtungen ist der Verdienst meist höher, wenngleich, wie Norbert Beyer, Referatsleiter Arbeitsrecht beim Caritas-Verband, einräumt, es starke Unterschiede zwischen einzelnen Regionen geben könne. Doch: „Der Mindestlohn im Bereich der Pflege spielt für uns keine Rolle“, sagt Beyer. Die Gehälter liegen durchweg darüber, allerdings im Osten Deutschlands weniger stark als im Westen.

Einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die knapp 1,2 Millionen in der Pflege Beschäftigten, wie ihn Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) anstrebt, steht der Caritas-Verband nicht generell ablehnend gegenüber. „Als Caritas haben wir schon ein grundsätzliches Interesse an guten und angemessenen Entgelten in der Pflege“, sagt Beyer. Welche Auswirkungen ein Altenpflege-Tarifvertrag auf den kirchlichen Sonderweg haben könnte, prüfe die arbeitsrechtliche Kommission der Caritas. Beyer vermutet: „Der Dritte Weg wird begrenzt, aber nicht ausgesetzt.“

Für die Beschäftigten jedenfalls erwartet Beyer keine Nachteile. Liege der für Caritas-Beschäftigte gültige AVR-Tarif über den möglichen gesetzlichen Vorgaben, gelte die für Beschäftigte bessere Regelung.

Der Wettbewerb um begehrte Pflegekräfte wird im Westen seit Jahren über den Gehaltszettel ausgetragen. Abwerbungen von schlechter zahlenden Einrichtungen sind gang und gäbe. Einzelne Heime, bei denen neben der Entlohnung auch das Arbeitsklima stimmt, führen trotz Pflegenotstand sogar Wartelisten mit geeigneten Bewerbern.

Die Diakonie will sich zum Vorstoß vorläufig nicht äußern. Zuerst müsse sich die arbeitsrechtliche Kommission mit den Vorschlägen befassen, teilt Pressesprecherin Kathrin Klinkusch mit. Traugott Jähnichen meint jedoch, eine allgemeinverbindliche Regelung habe für alle den Vorteil, dass sie nicht unterboten werden könne, auch nicht von privaten Arbeitgebern. Von dieser Seite werde immer wieder Druck auf die Kostenträger ausgeübt, der sich dann oft negativ auf die Lohnentwicklung niederschlägt. Jähnichen: „Ein Flächentarifvertrag wäre eine sinnvolle Weiterentwicklung des Dritten Weges.“

Knapp 60 Prozent der Heime und ambulanten Dienste werden von privaten Arbeitgebern betrieben. Diese lehnen bindende Vorgaben ab und drohen mit dem Bundesverfassungsgericht. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben 2018 nur 40 Prozent der Pflegeheime ihre Angestellten nach Tarif bezahlt, bei den ambulanten Pflegediensten seien es 26 Prozent.

Der Mindestlohn in der Altenpflege liegt derzeit bei 11,60 Euro im Westen und 11,20 Euro im Osten Deutschlands. Nach Verdi und BVAP soll das Entgelt zum Juli 2021 um rund zehn Prozent über dem Pflegemindestlohn liegen. In drei Schritten soll der Stundenlohn für Pflegefachkräfte auf 18,50 Euro und für Pflegehelfer auf 14,15 Euro steigen. Auch der Urlaubsanspruch soll sich auf 28 Tage erhöhen.

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Erstellt:
02.12.2020, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 26sec
zuletzt aktualisiert: 02.12.2020, 06:00 Uhr

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