Falkensteiner Höhle

Gemeinde muss wohl nicht für Rettung aufkommen

Die Kosten für die Rettung zweier Männer aus der Falkensteiner Höhle in der Schwäbischen Alb bleiben wahrscheinlich nicht an der Gemeinde Grabenstetten hängen.

31.07.2019

Von dpa/lsw

Mitglieder der Bergwacht stehen vor der Falkensteiner Höhle. Foto: Marijan Murat

Mitglieder der Bergwacht stehen vor der Falkensteiner Höhle. Foto: Marijan Murat

Grabenstetten. „Wir gehen davon aus, dass die Versicherung des Höhlenführungs-Unternehmens das übernimmt“, sagte Bürgermeister Roland Deh am Mittwoch. Unternehmen, die solche Touren organisierten, müssten vorab eine Versicherung für solche Notfälle vorweisen. Das sei auch hier der Fall gewesen: „Der Nachweis über eine Versicherung liegt mir schriftlich vor.“ Die Firma, bei der die Tour gebucht worden war, wollte sich nicht äußern.

Die Gemeinde habe diese Verordnung nach einer Rettung eines Mannes aus der Falkensteiner Höhle im Jahr 2015 eingeführt. Der Mann war in der Höhle gestürzt, hatte sich den Arm gebrochen und musste gerettet werden. Für diese Kosten hatte die Gemeinde seinerzeit aufkommen müssen - „daraus haben wir gelernt“, sagte Deh. Wer die Höhle begehen wolle, müsse seitdem vorher eine „geeignete Versicherung“ nachweisen.

Er stehe weiterhin zu seiner Äußerung, dass es angesichts starker Regenfälle eine Dummheit gewesen sei, in die Höhle zu gehen. „Dass das aber diese Konsequenzen haben würde, konnte vielleicht keiner überblicken“, fügt der parteilose Rathauschef hinzu. Wie viel die Rettung gekostet habe, werde erst in Wochen oder Monaten feststehen.

Am Montag waren ein 37 Jahre alter Höhlenguide und sein 25 Jahre alter Kunde aus der Höhle gerettet worden. Nach starken Regenfällen saßen sie in etwa 650 Meter Tiefe fest. Der Tourist stammt nach Angaben von Rettungsdienstleiter Markus Metzger vom DRK-Kreisverband Reutlingen aus Norddeutschland, der Guide aus der Region.

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Erstellt:
31.07.2019, 15:47 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 43sec
zuletzt aktualisiert: 31.07.2019, 15:47 Uhr

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