Tübingen/Kreis Reutlingen

Geldstrafe für Chef von Abfallfirma

Im Prozess um falsch deklarierte und dadurch nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfälle blieb es auch für den Hauptangeklagten bei einer Geldstrafe.

22.02.2019

Von dhe

Symbolbild: Kuball

Symbolbild: Kuball

Das Landgericht Tübingen verurteilte am Donnerstag den alleinigen Geschäftsführer einer zertifizierten Firma aus einer Reutlinger Teilgemeinde, die Abfälle aller Art umschlug und aufbereitete.

Wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen in 30 Fällen sowie wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt in 15 Fällen muss der Mann eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro bezahlen.

Tatsächlich entrichten muss der 59-Jährige aber nur 180 Tagessätze, also 5400 Euro. Der Rest gilt wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt (Bericht folgt auf www.tagblatt.de).

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Erstellt:
22.02.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 14sec
zuletzt aktualisiert: 22.02.2019, 01:00 Uhr

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