Anklage

Geld der GWG veruntreut?

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft soll 70000 Euro zum Privatgebrauch entwendet haben.

02.05.2018

Von ST

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat beim Amtsgericht Reutlingen Anklage gegen eine 32-jährige Frau erhoben – wegen gewerbsmäßiger Untreue zum Nachteil der GWG Reutlingen. Die ehemalige Mitarbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft war nach bisherigen Erkenntnissen als kaufmännische Angestellte unter anderem für den Zahlungsverkehr bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergesellschaften zuständig.

70000 Euro entwendet

Im Rahmen ihrer Arbeit soll sie schließlich im Zeitraum von Januar 2013 bis Februar 2016 Bargeld in der Höhe von insgesamt 70000 Euro aus der Kasse der GWG entnommen haben. Dieses behielt sie für sich, „um sich hierdurch eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen“, so die Anklageschrift. Um den Diebstahl zu verdecken, soll sie Belege für eine angebliche Auszahlung an einen Hausmeister gefälscht haben und die fingierten Vorgänge intern verbucht haben, lauten die Vorwürfe weiter.

Weiteres Verfahren eingestellt

Die 32-Jährige machte laut Pressemitteilung im Ermittlungsverfahren bislang keine Angaben. Einzelheiten sollen nun im Hauptverfahren vor dem Schöffengericht geklärt werden.

In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft Tübingen die Taten als gewerbsmäßige Untreue und Urkundenfälschung. Hier können die Freiheitsstrafen im Bereich zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen.

Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegen einen weiteren, ehemaligen GWG-MItarbeiter ermittelt. Das Verfahren gegen den 50-Jährigen wurde jedoch eingestellt, da ihm eine Beteiligung an der Veruntreuung nicht nachgewiesen werden konnte.