Landgericht Tübingen

Geiselnehmer muss sich vor Gericht verantworten

Er entführte einen Mann, der gerade seinen Wagen im Tübinger Parkhaus König abgestellt hatte. Er hielt ihm ein Messer an den Hals, nahm ihm Geld ab und zwang ihn, auf den Beifahrersitz zu rücken und mit ihm wegzufahren.

22.02.2019

Von ran

Archivbild: Volker Rekittke

Archivbild: Volker Rekittke

Zuvor war der Entführer in der Doblerstraße zwei Polizisten entkommen, die den erst kurz zuvor aus der Haft entlassenen Mann nach Diebstählen und Wohnungseinbrüchen dem Haftrichter vorgeführt hatten. Sie wollten den Mann wegen seiner Drogenprobleme vom Amtsgericht ins Vollzugskrankenhaus bringen.

Doch er befreite sich aus seinen Handfesseln und dem Polizeiwagen, sprang über die Brüstung des Gerichts, verschaffte sich auf der Flucht Richtung Wilhelmstraße das Messer und fuhr mit dem Bus zum Parkhaus. Trotz einer Großfahndung wurde er erst am nächsten Tag auf der B 27 verhaftet.

Die Tat im August vergangenen Jahres erregte viel Aufsehen. Jetzt steht der 37-Jährige aus dem Raum Rottenburg vor der 1. Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts. Ihm werden schwere räuberische Erpressung, erpresserischer Menschenraub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, außerdem Diebstahl in vier und Einbruchsdiebstahl in zwei Fällen.

Der 37-Jährige räumte am Freitag die Vorwürfe über seinen Anwalt „vollumfänglich“ ein und beteuerte mehrmals sein Bedauern, gewalttätig geworden zu sein. Er erklärte es sich mit seinem Drogenkonsum.

Neben dem Angeklagten hörte das Gericht den Entführten als Zeugen. Er leidet bis heute an den Folgen der Tat und hat Nebenklage eingereicht. Seine Ängste wurden neu aufgewühlt, als ihm der Angeklagte im November einen Entschuldigungsbrief nach Hause schickte.

Auch mehrere Polizeibeamte wurden vernommen.

Am zweiten Verhandlungstag am Freitag, 1. März, wird das Gutachten des Psychiatrischen Sachverständigen erwartet.

Nach den Plädoyers soll dann auch schon das Urteil fallen.

Einen ausführlichen Artikel über den Prozessauftakt lesen Sie hier (Web-Abo/Tagespass).