Starzach · Justiz

Gegen das Postgeheimnis verstoßen?

Starzachs Bürgermeister Thomas Noé äußerte sich im Gemeinderat zu zwei Anzeigen, die aktuell gegen ihn vorliegen.

03.08.2021

Von koe

Zwei Verfahren laufen gegen ihn, teilte Bürgermeister Thomas Noé in der Sitzung des Starzacher Gemeinderats am Donnerstag mit. Zuvor hatte er Hans Joachim Baur (ZS) gefragt, ob er dazu etwas in öffentlicher Sitzung sagen dürfe: „Nicht dass ich dann die nächste Anzeige am Hals habe wegen Datenschutzverletzung“, so Noé. Im einen Fall geht es um ein Grundstück nördlich der Herdererstraße, das die Gemeinde laut ZS unautorisiert und zu einem überhöhten Preis gekauft hat. Die ZS hatte die Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart eingeschaltet, weil die Tübinger Staatsanwaltschaft in der Sache nichts unternommen hatte (wir berichteten).

Bis jetzt sei er nicht dazu befragt worden, sagte Noé in der Sitzung. Dem TAGBLATT sagte er auf Nachfrage, dass das Verfahren nun offenbar wieder in Tübingen liegt. Denn die ZS habe ihm mitgeteilt, bei der Generalstaatsanwaltschaft erfolgreich gewesen zu sein. „Ich bin ganz ruhig“, so Noé. In der Gemeinderatssitzung im Mai hatte er auf ein Schreiben der ehemaligen Grundstückseigentümer verwiesen, das diese auch an die Mitglieder des Gremiums verschickt hatten. Die ehemaligen Eigentümer hätten sich gegen eine falsche Darstellung von Zusammenhängen durch die ZS-Fraktion im Zusammenhang mit dem genannten Grundstücksgeschäft verwahrt.

Außerdem gebe es „anscheinend“ eine zweite Anzeige oder behördliche Überprüfung, weil er möglicherweise gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verstoßen habe, sagte Noé in der Sitzung am Donnerstag. Näheres dazu werde er mitteilen, „wenn ich weiß, was man mir vorwirft“, so Noé. Er zeigte sich in der Sitzung ernüchtert und verärgert – es gebe im Rat Vertreter, „die nichts anderes zu tun haben, als die ganze Zeit solche Dinge zu machen“, sich zugleich aber nicht um die eigentlichen kommunalpolitischen „Kernthemen“ kümmerten.

Ihm sei bewusst, dass Amtsträger unter besonderer Beobachtung stehen, sagte Noé dem TAGBLATT. Dass eine fahrlässige Fehlentscheidung sanktioniert werde, sei klar. Nicht in Ordnung sei es aber, „mit Dreck zu schmeißen“. Anderswo werden Bürgermeister sogar offen bedroht. Wenn Teile der Gesellschaft und Gremien so mit Amtsträgern umgehen, werde sich das nicht günstig auswirken auf künftige Kandidaturen.