Tübingen · Produktsicherheit

Gefahr durch Schnullerketten

Das Regierungspräsidium beteiligte sich an einer europaweiten Marktüberwachungsaktion. 50 Produkte hatten Mängel.

26.08.2019

Von ran

Schnullerhalter sind meistens nett gestaltet, aber oft alles andere als funktional.Bild: Regierungspräsidium Tübingen

Schnullerhalter sind meistens nett gestaltet, aber oft alles andere als funktional. Bild: Regierungspräsidium Tübingen

Ob in Rosa oder Himmelblau, individuell oder von der Stange, aus Naturmaterialien oder Kunststoffen, mit Verzierungen oder schlicht funktional: Schnullerhalter gibt es europaweit in ungezählten Varianten zu kaufen. Doch nicht alle sind für Babys und Kleinkinder gefahrlos. Eine europaweite Marktüberwachungsaktion zeigte Produktmängel bei über 50 Produkten auf. Das an der Aktion beteiligte Regierungspräsidium (RP) Tübingen rät dazu, beim Kauf eines Schnullerhalters unbedingt auf gute Verarbeitung zu achten. Bei der Anschaffung sollte die Funktion und Sicherheit und nicht unbedingt das Design im Vordergrund stehen. Sehr dünne Schnüre, scharfkantige oder sehr filigrane Anhängsel und Schnullerhalter mit ungewöhnlich vielen Perlen können Anhaltspunkte für ein unsicheres Produkt sein.

Die Marktüberwachung des RP prüft gerade Produkte für Babys und Kleinkinder regelmäßig. In einer 2018 abgeschlossenen europaweiten Aktion wurden Schnullerhalter untersucht. Sie werden im Handel oft auch Schnullerketten genannt.

Bei den Stichproben wurden europaweit bei fast 50 Prozent der getesteten Produkte Abweichungen gegenüber der einschlägigen Produktnorm festgestellt. Teilweise ergaben sich hierdurch sicherheitsrelevante Produktmängel: So konnten sich Kleinteilen lösen, weil Schnüre verwendet wurden, die nicht zugfest genug sind. Solche Teile können von Kleinkindern verschluckt werden. Sie stellen somit eine Gefahr dar.

In diesen Fällen schritten die Marktüberwachungsbehörden ein. Die Hersteller mussten den Verkauf mangelhafter Produkte stoppen oder sie zurückrufen.

Vor allem stark verzierte Schnullerhalter mit Strass, Kunstedelsteinen oder anderen Designobjekten, die hauptsächlich über Internetplattformen zum Kauf angeboten werden, zeigten sich Abweichungen gegenüber der DIN-Norm. Solche Abweichungen können dem Regierungspräsidium zufolge unter Umständen ebenfalls dazu führen, dass sich beim Gebrauch des Schnullerhalters Kleinteile ablösen, die verschluckt werden und damit eine ernsthafte Gefahr für die Kleinkinder darstellen können.

Nach DIN EN 12586 – Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – ist zum Beispiel für Schnullerhalter eine Länge von höchstens 220 Millimetern vorgesehen. „Hierbei handelt es sich keineswegs um eine Schikane der Hersteller“, betont das Regierungspräsidium. Dieses Maß sei vielmehr festgelegt worden, damit sich die Kinder nicht strangulieren können. Aus sicherheitstechnischer Sicht wäre sogar eine noch kürzere Länge wünschenswert. Andererseits wäre ein zu kurzer Schnullerhalter nicht brauchbar. Überdies könnte er Eltern dazu verleiten, die Kette auf eigene Faust zu verlängern, ohne sich des Strangulationsrisikos bewusst zu sein. Wegen dieses Risikos verzichteten viele Hersteller bei Schnullerhaltern mit Namensperlen darauf, auch längere Namen anzubieten. ST