Tübingen · Schwurgericht

Gefängnis nach Schuss im Club

Weil er mit einer Pistole versuchte, am „Club 27“ einen Türsteher zu töten, muss ein Tübinger dreieinhalb Jahre in Haft.

14.02.2020

Von Jonas Bleeser

Wenn ein Mann, aufgeputscht durch Drogen und voller Zorn, mit einer durchgeladenen, schussbereiten, scharfen Pistole einen Türsteher bedroht und ihn auffordert, mit vor den Club zu kommen, damit er ihm dort in den Kopf schießen könne – kann man dann von einer Tötungsabsicht ausgehen? Oder wollte er sein Opfer nur demütigen, also war das rechtlich eigentlich nur eine Bedrohung? Darüber mussten am ...

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