Stuttgart

Ministerin Bauer bleibt trotz Vorwurfs der «Lüge» im Amt

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) bleibt trotz der Vorwürfe im Zusammenhang mit der Zulagenaffäre im Amt.

26.09.2018

Von dpa/lsw

Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

Stuttgart. Die Oppositionsfraktionen SPD und FDP scheiterten am Mittwoch im Landtag in Stuttgart erwartungsgemäß mit ihrem Entlassungsantrag an der grün-schwarzen Regierungsmehrheit. Die Opposition forderte Bauers Abtritt, weil sie die Ministerin für mitverantwortlich an der Affäre um Zulagen für Professoren der Beamtenhochschule in Ludwigsburg hält. Zudem habe Bauer kein Interesse an der Aufklärung der Vorgänge.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sowie Redner von CDU und Grünen verteidigten die Ressortchefin. Für die Entlassung Bauers stimmte neben SPD und FDP auch die AfD. Nach der Landesverfassung muss der Ministerpräsident ein Regierungsmitglied entlassen, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtags dafür sind.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch und FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke bezichtigten Bauer der Lüge. Sie bezogen sich auf die Abwahl der Rektorin der Hochschule, Claudia Stöckle. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte diese als unrechtmäßig eingestuft und erklärt, dass Bauer die Öffentlichkeit falsch über die Arbeit einer Kommission informiert habe, die zur Abwahl der Rektorin führte. Denn Bauer erklärte, die Kommission arbeite unabhängig. Rülke ging in diesem Zusammenhang so weit, Bauer als «Straftäterin» zu bezeichnen.

Stoch hielt den Grünen eine Machtpolitik vor, die an die schwärzesten Zeiten in der Geschichte der Landespolitik erinnere. «Ein politischer Sumpf ist nicht besser, nur weil er grün ist.» Die beiden Fraktionschef halten der Ministerin zudem vor, ihre Fürsorgepflicht gegenüber der verbeamteten Stöckle verletzt zu haben. AfD-Fraktionschef Bernd Gögel prangerte die «Regierungskultur» der Grünen an. Zu anderen Zeiten des Landes hätten Minister für weit geringere Verfehlungen ihren Hut genommen. «Herr Ministerpräsident, beenden Sie die Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsministerin.»

Kretschmann hielt aber dagegen: «Theresia Bauer ist eine hervorragende Wissenschaftsministerin, und das wird sie auch bleiben. Sie hat mein Vertrauen, und ich stehe voll und ganz hinter ihr.» Er hielt der Opposition vor, ein «Theater» mit «Showeffekten» zu veranstalten und den noch laufenden Untersuchungsausschuss im Landtag zur Zulagenaffäre nicht ernst zu nehmen. Das Gremium habe schließlich die Mitglieder der besagten Kommission noch nicht selbst nach der angeblichen Einflussnahme des Ministeriums befragt.

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte, der Entlassungsantrag sei sachlich unbegründet. Der Opposition gehe es nur darum, eine hochgeschätzte Ministerin zu beschädigen. Auch CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart sprach von einer Show: «Es geht Ihnen um den Knalleffekt, um nichts anderes.» Reinhart erinnerte auch daran, dass der Streit um Stöckles Abwahl noch vor der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof, anhängig ist. Rülke zeigte sich überzeugt, dass das Thema Bauer noch lange nicht erledigt ist. «Sie werden nicht dauerhaft an den Verfehlungen dieser Ministerin vorbeikommen.»

Bauer ist seit 2011 Wissenschaftsministerin im Südwesten. Zeitweise wurde die 53-Jährige als mögliche Nachfolgerin von Kretschmann im Amt des Ministerpräsidenten gehandelt. Die Vorsitzenden der Universitäts- und Aufsichtsräte der baden-württembergischen Landesuniversitäten nahmen Bauer aber kürzlich in Schutz. Sie setze sich nachhaltig und erfolgreich für Forschung und Innovation ein - unter ihr habe sich das Hochschul- und Wissenschaftssystem im Land sehr gut entwickelt.

Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

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Erstellt:
26.09.2018, 11:15 Uhr
Aktualisiert:
26.09.2018, 15:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 26.09.2018, 15:00 Uhr

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