Ermittlung wegen Geldwäsche

Fünf Leute aus dem Kreis fielen auf Betrüger rein

Weil sie Konten eröffneten, die von Betrügern zur Geldwäsche genutzt wurden, ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei gegen fünf Personen aus dem Kreis Tübingen. Alle Fünf hatten sich online auf Stellen beworben. Dass hinter dem vermeintlichen Arbeitgeber Betrüger stecken, war laut den Ermittlern nicht erkennbar.

17.04.2019

Von Marike Schneck

Symbolbild: ©weseetheworld - stock.adobe.com

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Über das sogenannte Video-Ident-Verfahren richteten die Jobsuchenden zum Teil unwissend Bankkonten ein, über die kriminelle Transaktionen abgewickelt wurden. Das Video-Ident-Verfahren ist bei Kontoeröffnungen und Vertragsabschlüssen inzwischen gängige Praxis. Durch Manipulation des E-Mail-Verkehrs gelingt es den Betrügern, sich die Zugriffsdaten für die Konten zu verschaffen. Die Kontoinhaber haben keinen Zugriff und wissen meist nicht, was auf dem Konto vor sich geht.

Einigen Bewerbern aus dem Kreis wurde suggeriert, die Kontoeröffnung sei für Abrechnungszwecke erforderlich. Andere wussten nicht, dass die Betrüger mit den angeforderten Ausweisfotografien, Videosequenzen und persönlichen Daten ein Konto eröffneten. Sie hatten darauf vertraut, dass das Verfahren zur Legitimation gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber erforderlich sei.

Die Betrüger wiederum nutzten die Konten, um auf Internetportalen Waren zum Kauf anzubieten. Die Käufer wurden angewiesen, den Kaufpreis auf das Konto zu überweisen. Die Betrüger holten sich das Geld – ohne jemals die Waren zu versenden. Das betrügerisch erlangte Geld wurde so „gewaschen“.

Auch wenn die Kontoinhaber meist nichts von dem Betrug wissen, machen sie sich unter Umständen wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 (5) StGB) strafbar. Die Kripo wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen Anzeigen vorlegen.

Die Behörden mahnen zur Vorsicht und raten grundsätzlich, nie für andere ein Konto zu eröffnen oder das eigene Konto anderen zur Verfügung zu stellen. Auch in der Hoffnung auf einen Arbeitsplatz sollten sensible Daten nicht per Mail verschickt werden. Verlangt ein angeblicher Arbeitgeber ein Video-Ident-Verfahren: unbedingt ablehnen!