Dettenhausen

Frau getötet, aber Freispruch für den Angeklagten

Der 28-Jährige, der in Dettenhausen seine Frau im Schlaf erstochen hat, ist schuldunfähig. Er muss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik.

15.12.2020

Von Christine Laudenbach

Die Anklage lautete Mord aus Heimtücke – und dass der 28-Jährige am Morgen des 15. Juni seine Frau mit sieben Messerstichen tötete, ist unbestritten. Der junge Mann gibt offen zu, während die 26-Jährige schlief, abwechselnd auf sie und sich selbst eingestochen zu haben. Dennoch sprach das Tübinger Schwurgericht den jungen Mann am Dienstag frei und ordnete eine Unterbringung in einer psychiatrisch...

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