Tübingen · Stadtbahn

Fragen & Antworten zum Bürgerentscheid: Bei Stimmengleichheit gilt „Nein“

So funktioniert der Bürgerentscheid zur Innenstadtstrecke.

05.09.2021

Von slo

Eine „Tram-Train“, wie sie mal für die Regionalstadtbahn im Einsatz sein könnte. Bild: ZRNA

Eine „Tram-Train“, wie sie mal für die Regionalstadtbahn im Einsatz sein könnte. Bild: ZRNA

Am Sonntag, 26. September, stimmen die Tübinger darüber ab, ob die Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn gebaut werden soll oder nicht.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ersetzt einen Gemeinderatsbeschluss. Er kann entweder vom Gemeinderat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden oder durch ein Bürgerbegehren herbeigeführt werden. In Tübingen beschloss der Gemeinderat, dass die Bürger über die Innenstadtstrecke abstimmen sollen.

Wer darf abstimmen?

Teilnehmen können alle Tübingerinnen und Tübinger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder EU-Bürger sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Tübingen haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, „wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“.

Wie wird abgestimmt?

Die Abstimmung erfolgt schriftlich, entweder im Wahllokal am Tag der Abstimmung oder per Briefwahl.

Kann man auch online per Bürgerapp abstimmen?

Nein. Die Bürgerapp dient nur zu Bürgerbefragungen, die keinerlei Rechtskraft haben.

Welche Mehrheit muss ein Bürgerentscheid haben?

Die Frage muss von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet werden. Allerdings muss diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Bei der Tübinger Abstimmung sind rund 69 800 Personen abstimmungsberechtigt. Die Mehrheit muss also mindestens 13 960 Stimmen haben.

Was geschieht, wenn dieses Mehrheitsquorum nicht zustande kommt?

Dann ist wieder der Gemeinderat zuständig und kann über die gestellte Frage abstimmen.

Was geschieht bei Stimmengleichheit?

Dann gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Gilt das Ergebnis des Bürgerentscheids für immer?

Nein. Ein Bürgerentscheid ist drei Jahre bindend. Innerhalb dieser drei Jahre kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden. Nach drei Jahren kann der Gemeinderat über die Frage abstimmen.

Zum Dossier der Regionalstadtbahn geht es hier.

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Erstellt:
05.09.2021, 10:06 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 54sec
zuletzt aktualisiert: 05.09.2021, 10:06 Uhr

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