Freiburg

Flugblatt-Verbot bei Demo gegen Heckler & Koch unzulässig

Im Streit um eine Protestaktion vor dem Firmensitz des Waffenherstellers Heckler & Koch in Oberndorf am Neckar hat das Verwaltungsgericht Freiburg ein vom Landratsamt Rottweil verhängtes Flugblatt-Verbot für rechtswidrig erklärt.

27.09.2017

Von dpa/lsw

Flugblatt-Verbot bei Demo gegen Heckler & Koch unzulässig

Freiburg. Auch das von der Behörde angeordnete Beschlagnahmen der Flugblätter durch die Polizei war illegal, urteilte das Gericht am Mittwoch. Es folgte damit zwei Klagen des Friedensaktivisten Hermann Theisen. Dessen friedlicher Protest, der sich gegen die umstrittene Exportpraxis des Waffenherstellers richtete, sei eine politische Botschaft und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, erklärten die Richter. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit habe nicht bestanden.