Tübingen · Recht

Fitnessstudios: Fälle für Juristen

Geld im Lockdown abbuchen, Verträge um die geschlossenen Monate verlängern: Dürfen Studios das? Ein Tübinger Fall zeigt Probleme auf und ein Verbraucherschützer erklärt, was Kunden tun können.

19.11.2020

Von Moritz Hagemann

Im Januar 2020 hatte Andreas Ferber (Name von der Redaktion geändert) den Vertrag seines Sohnes in einem Tübinger Fitnessstudio fristgerecht gekündigt. Und dafür auch eine schriftliche Bestätigung erhalten. Dann kam Corona. Während des Lockdowns, als das Studio geschlossen war, wurden weiterhin Beiträge abgebucht. Als Ferber das Geld zurückbuchte, hängte das Studio die Monate eigenmächtig an den ...

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