Anzeige

Finanzminister Scholz: Bankenaufsicht soll künftig Finanzberatungen kontrollieren

20.08.2019

Bild: Pixabay

Bild: Pixabay

Bundesfinanzminister Scholz stellt Finanzberater unter neue Aufsicht: In naher Zukunft soll die Bankenaufsicht BaFin für die knapp 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler in Deutschland zuständig sein.

Überführung in die BaFin-Zuständigkeit zu Anfang 2021

In einem Eckpunktepapier für einen Gesetzesentwurf kündigt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) an, dass die Finanzanlagenvermittler in naher Zukunft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werden sollen. Bisher stehen die Vermittler unter Aufsicht lokaler Gewerbeämter sowie der Industrie- und Handelskammern (IHK). Laut der Vorlage erfolge daraus jedoch „nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine fachliche Zersplitterung der Aufsicht, was zulasten der Einheitlichkeit und Qualität der Aufsicht gehen kann“. Stattdessen wird die „Überführung der Finanzanlagenvermittler in die BaFin-Zuständigkeit zum Stichtag 1. Januar 2021“ angestrebt. Das Ziel ist eine einheitliche und effiziente Kontrolle dieses Bereichs.

Zukünftig gilt das Wertpapierhandelsgesetz

Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Finanzen sieht folgende Änderungen vor:

?Für Finanzanlagenvermittler wird ein neuer „Erlaubnistatbestand“ ins Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgenommen, der die alten Paragrafen 34f und 34h der Gewerbeordnung (GewO) ins WpHG integriert und ablöst. Als Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Beratertätigkeit gelten nach wie vor der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, geordnete Vermögensverhältnisse, der Sachkundenachweis sowie Zuverlässigkeit.

?Die relevanten rechtlichen Regelungen der neuen Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) werden überarbeitet und ebenfalls ins WpHG übernommen.

?Bei Übernahme der Aufsicht durch die BaFin gelten zunächst die bestehenden Regelungen nach der GewO, bis die BaFin mit eigenen Prüfungen beginnt.

Haftungsdächer für Vertragspartner von Großvertrieben

Von der Neuregelung betroffen sind neben kleinen und mittleren Finanzanlagenberatungen auch große Marktteilnehmer wie die tecis Finanzdienstleistungen AG, MLP und die DVAG. Großvertriebe wie tecis könnten die Chance nutzen und unter der neuen Regelung ein sogenanntes Haftungsdach bilden, unter dem ihre vertraglich gebundenen Anlageberater arbeiten. Bei einem Haftungsdach handelt es sich um eine Bank, die für etwaige Ansprüche von Klienten der Finanzanlagenberater haftet. Vorteil: Großvertriebe bräuchten keine eigene Erlaubnis von der BaFin mehr, was Kosten spart. Allerdings: Dem müssten die Vermögensschadenhaftpflichtversicherer zustimmen, denn die sind für den Versicherungsschutz der Haftungsdächer verantwortlich.

Widerstand vom Vermittlerverband

Bei den Finanzberatern stößt die geplante Aufsicht durch die BaFin auf Kritik. Laut der Initiative „Pools für Makler“ des Vermittlerverbands AfW führt das Vorhaben zu einer erhöhten finanziellen Belastung der Anlageberater. Die nach dem Umlageprinzip anfallenden Gebühren und Kosten für BaFin-beaufsichtigte Unternehmen würden deutliche Kostensteigerungen im vierstelligen Bereich bedeuten. Als Folge könnten viele Anlageberater den Markt verlassen.

Außerdem würden die Finanzanlagenvermittler keine Beratungsdienstleistungen mehr von den Industrie- und Handelskammern erhalten. Die BaFin als reine Aufsichtsbehörde biete solche Leistungen nicht an und könne daher keine Beratung bieten.

Zum Artikel

Erstellt:
20.08.2019, 11:36 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 18sec
zuletzt aktualisiert: 20.08.2019, 11:36 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport