Rottenburg

Fehlverhalten

Der Tübinger Hirnforscher Niels Birbaumer soll Aufsätze zurückziehen und Fördermittel zurückzahlen, sagt die DFG („Den Daten fehlte Tiefe“, 20. September).

21.09.2019

Von Klaus Harter, Rottenburg

Als jemand, der selbst schon einmal als Kontaktperson eines Whistleblower in ein ähnliches DFG-Verfahren eingebunden war, möchte ich auf ein wichtiges Detail hinweisen. In der Pressemitteilung der DFG vom 19. September ist zu lesen, dass ihr [DFG] „Beschluss keine Aussage zur Validität der von den beiden Forschern aufgestellten Thesen zur Kommunikation mit CLIS-Patienten verbindet“. Im TAGBLATT- Artikel ist zu lesen, dass die „Entscheidung [der DFG] keine Aussage zur Validität der Forschungen bedeute“. Die Aussage der DFG ist jedoch so zu verstehen, dass die (Hypo-)These („eine Kommunikation mit CLIS-Patienten ist durch das eingesetzte Verfahren möglich“) der beiden Forscher weiterhin ihre Berechtigung hat, sie muss jedoch unter Beibehaltung der Regeln guter wissenschaftlich Praxis verifiziert oder falsifiziert werden. Das war laut DFG hier nicht der Fall; das heißt die Validität der Forschung ist eben nicht gegeben. Wäre sie valide, würden die DFG-Maßnahmen gegen die beiden Forscher keinen Sinn machen.

Außerdem wird der Begriff „wissenschaftliches Fehlverhalten“ oft falsch interpretiert. Es liegt kein wissenschaftliches Fehlverhalten vor, wenn zum Beispiel Daten mit einer unpassenden Statistikmethode ausgewertet werden – das ist ,nur‘ schlechte Wissenschaft. Es liegt jedoch dann vor, wenn beispielsweise bewusst eine Verfälschung von Daten durch Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse durchgeführt wurde. Die Schwere der DFG-Maßnahmen legt hier signifikantes Fehlverhalten nahe.