Bodelshausen

Faulbrut bei Honigbienen

Ein Bienenstand in Bodelshausen ist von der Amerikanischen Faulbrut befallen. Imker im Umkreis müssen ihre Völker prüfen.

29.04.2021

Von ST

Von Bechtoldsweiler bis Bodelshausen müssen alle Bienenvölker auf die Seuche untersucht werden. Bild: Landratsamt Tübingen

Von Bechtoldsweiler bis Bodelshausen müssen alle Bienenvölker auf die Seuche untersucht werden. Bild: Landratsamt Tübingen

In einem Bienenstand wurde am Dienstag auf Gemarkung Bodelshausen ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt. Darüber informierte das Landratsamt am Donnerstag. Die Abteilung Veterinärwesen hat mit einer Allgemeinverfügung rund um den betroffenen Bereich ein Sperrgebiet eingerichtet. Dieses liegt auf der westlichen Gemarkungshälfte von Bodelshausen zwischen Sickingen, Bechtoldsweiler, Hemmendorf und Bodelshausen (siehe Karte).

Für Imker mit Bienenständen im Sperrbezirk gelten folgende Vorgaben: Alle Bienenvölker und Stände müssen vom Amtstierarzt auf die Amerikanische Faulbrut untersucht werden. Die Untersuchung müssen die Betroffenen frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Stands wiederholen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte dürfen die Imker nicht aus den Ständen entfernen. Dies gilt nicht für Wachs, Waben und Wabenabfälle, die an wachsverarbeitende Betriebe mit erforderlicher Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Bienenvölker oder einzelne Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk gebracht werden.

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektion bei Honigbienen, die die Bienenbrut zerstört. Die Verfügung sowie eine Übersichtskarte des Sperrbezirks können auf der Homepage des Landkreises www.kreis-tuebingen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen eingesehen werden.

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Erstellt:
29.04.2021, 19:58 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 29.04.2021, 19:58 Uhr

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