Tübingen

Uni-Wahlen: Fast die alte Sitzverteilung

Mehr Stimmen für eine gemeinsame Studierendenvertretung, weniger für die Fachschaften-VV.

16.07.2019

Von ST

Im Senat der Universität konnten die studentischen Listen vom Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS, im Senat zusammen mit LHG), Juso-Hochschulgruppe (Juso-HSG), Grüner Hochschulgruppe (GHG) und Fachschaften-Vollversammlung (FSVV), wie bisher, jeweils einen Sitz erreichen. Die GHG
erhielt fast doppelt so viele
Stimmen für ihre Senatsliste wie der RCDS.

Die Senatorinnen und Senatoren sind zugleich Amtsmitglieder im Studierendenrat (Stura). Der Stura besteht von Oktober 2019 an somit aus vier Vertreterinnen und Vertretern der FSVV (verliert einen Sitz) und sieben Vertreterinnen und Vertretern der GHG (gewinnt zwei Sitze). Jeweils drei Sitze fallen an Juso-HSG und RCDS. Die Liberale Hochschulgruppe (LHG) erhält zwei Sitze. Die Unabhängige Liste Fachschaft Jura (ULF) und die Linke Liste ([‚solid]. SDS) konnten jeweils einen Sitz erreichen. Die Liste der Partei „Die Partei“ (bisher ein Sitz) verpasste den Einzug in den Stura (insgesamt 21 Sitze).

Wahlbeteiligung bei 11,7 Prozent

Die Wahlbeteiligung lag bei 11,7 Prozent und damit etwa auf dem Niveau des vergangenen Jahres. Ein Mitglied der GHG erklärt dazu: „Die geringe Wahlbeteiligung der Studierenden zeugt nicht von politischem Desinteresse, sondern einem realistischen Blick auf die Hochschuldemokratie.“ Da allein die rund 150 Professoren der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät über mehr Sitze im Senat
bestimmten als alle 27 000 Studierenden, falle es schwer, von demokratischer Mitbestimmung zu reden.

Änderungen für Professoren

Die diesjährigen Universitätswahlen fanden nach einer neuen Wahlordnung statt, so dass erstmals Doktorandinnen und Doktoranden direkt stimmberechtigte Vertreter in den Senat und die Fakultätsräte wählen konnten. Auch für die Statusgruppe der Professoren ergaben sich weitreichende Änderungen. Von nun an sind die Dekane nicht automatisch stimmberechtigte Amtsmitglieder des Senats. Auch diese müssen sich, um Stimmrechte zu erhalten, in ihren einzelnen Fakultäten zur Wahl stellen.

Je vier Stimmen

Neben den 18 Professoren, dem Rektor, dem Kanzler und der Gleichstellungsbeauftragten (zusammen 21 Stimmen), entfallen je vier Stimmen auf Studierende, Akademische und Nicht-Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie zwei Doktoranden (zusammen 14 Stimmen). ST

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Erstellt:
16.07.2019, 21:38 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 59sec
zuletzt aktualisiert: 16.07.2019, 21:38 Uhr

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