Tübingen

Falsch ist

31.08.2021

Von Dietmar Schöning

Im Zuge des Disputs um die Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn muss man in den Leserbriefspalten manches ertragen, das über die alte Wahlkampfweisheit, wonach in der Küche nichts verloren hat, wer die Hitze nicht verträgt, weit hinausgeht. Umso wichtiger aber, dass die klassischen Medien ihrer Aufgabe gerecht werden. Frau Lohrs „Übrigens“ fällt dabei soweit aus dem Rahmen, dass eine förmliche Korrektur erforderlich wäre.

Falsch ist, dass die „Fraktion“ Befürworter der Innenstadtstrecke wäre; falsch sind also auch die daran anknüpfenden Zahlenangaben. Falsch ist, dass der Bürgerentscheid nur bei einer Wahlbeteiligung von mindestens 20 Prozent gültig zustande kommt. Das ist vielmehr erst dann der Fall, wenn das Mehrheitsvotum 20 Prozent der Stimmberechtigten repräsentiert. Und wer das Gesetz hier nicht kennt, weiß auch nichts über die Vorschrift, den Bürgern die in den Gemeindeorganen vertretenen Auffassungen zur Kenntnis zu bringen.

Falsch ist, dass die Bahnsteige auf der Neckarbrücke nicht richtig dargestellt wären; und falsch ist das Weilheim-Argument, weil dort künftig neben zwei Zügen pro Stunde noch zwei Buslinien verkehren, also insgesamt sechs Fahrten pro Stunde. Kein Anlass für eine Richtigstellung?