Numerus Clausus

Fakultät begrüßt das Urteil

Dekan Ingo Autenrieth bewertet den Karlsruher Richterspruch als Schritt in die richtige Richtung.

19.12.2017

Von ran

„Das Urteil ist wegweisend und in unserem Sinn.“ Das sagt Prof. Ingo Autenrieth, Dekan der Medizinischen Fakultät der Uni Tübingen, über die am Dienstag veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist der Numerus Clausus für das Studienfach Medizin in Teilen grundgesetzwidrig. Die Richter monieren etwa zu lange Wartezeiten von bis zu sieben Jahren oder die fehlende Vergleichbarkeit von Abiturnoten. Sie fordern überdies klarere Standards bei den Auswahlgesprächen an den Universitäten.

Autenrieth hofft nun auf mehr Flexibilität. Das Gewicht der Wartezeit werde bei der Studienplatzvergabe reduziert zugunsten anderer Kriterien zur Bewertung der Studierfähigkeit und der Eignung für den Arztberuf – etwa Empathie oder Kommunikationsfähigkeit.

„Die Medizin braucht unterschiedliche Typen, wie es auch unterschiedliche Patienten gibt“, sagt Autenrieth. Er hofft nun auf weniger starre Vergabeverfahren. Allerdings werde es eine Herausforderung sein, das Urteil umzusetzen. Schon bisher sei es schwer gewesen, Auswahlgespräche rechtssicher durchzuführen, so dass sich Bewerber nicht wegen Lücken oder Dokumentationsmängeln einklagen können. Nun gebe es Befürchtungen, dass noch mehr abgelehnte Bewerber den Rechtsweg einschlagen, wenn sie das Geld dazu haben. Im schlechtesten Fall könne künftig die Abi-Note eine noch größere Rolle spielen.

Es komme jetzt darauf an, die Anforderungen des Gerichts zusammen mit dem Land und den anderen baden-württembergischen Fakultäten umzusetzen. Ungeachtet des Zulassungsverfahrens brauche man etwa zehn Prozent mehr Medizin-Studienplätze, was mehr Räume und mehr Lehrpersonal nötig mache. Dabei hält es der Tübinger Dekan für besser, die vorhandenen Kapazitäten auszubauen als neue Fakultäten zu gründen.