Verkehr

Fahrverbote für Reutlingen?

Der Verwaltungsgerichtshof muss darüber entscheiden, wie die Stadt ihre Stickstoffdioxid-Grenzwerte einhalten soll.

19.03.2019

Von Ralph Bausinger

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Foto: Marijan Murat/dpa

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Foto: Marijan Murat/dpa

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Montag über die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in Reutlingen verhandelt. Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) klagt gegen das Land und fordert, dass dort der seit 2010 in der Europäischen Union geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dazu müsse, so die DUH, das Tübinger Regierungspräsidium (RP) den Luftreinhalteplan ändern.

Bereits 2014 hatte die Deutsche Umwelthilfe eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sigmaringen erreicht. Das Regierungspräsidium setzte in den folgenden Jahren einige Maßnahmen durch. So gilt seit Eröffnung des Scheibengipfeltunnels im Herbst 2017 ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen in der Stadt, und auf manchen Straßen wurde das Maximaltempo gedrosselt.

Dennoch wird der Grenzwert weiterhin überschritten, was unter den Prozessbeteiligten unstrittig ist. Gleichwohl hat sich am Montag eine heftige Diskussion zwischen den Anwälten des Landes, der Stadt Reutlingen und dem Juristen der Umwelthilfe entzündet. Letzterer forderte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge noch in diesem Jahr. Die Anwälte von RP und Stadt wiesen dies als „unverhältnismäßig“ zurück. Sein Urteil wird das Gericht innerhalb der kommenden zwei Wochen veröffentlichen.

Ein „esoterischer“ Plan

„Wir sind zuversichtlich, dass wir ein kluges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bekommen werden“, sagte Jürgen Resch, Präsident der Deutschen Umwelthilfe, auf Nachfrage. Das Land werde mit seiner Strategie nicht durchkommen.

Als „esoterisch“ und bei weitem nicht ausreichend bezeichnete Resch den Plan, die Fahrspur in der Lederstraße einen Meter von der Messstation weg zu verlegen. Land und Stadt müssten sich anstrengen, um 2019 den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel einzuhalten.

Das Tübinger Regierungspräsidium wollte sich am Montag nach der mündlichen Verhandlung nicht äußern. „Wir müssen zunächst das Urteil des Gerichts abwarten“, hatte RP-Pressesprecher Dirk Abel bereits am Vormittag gesagt. Dann müsse man schauen, wie der Verwaltungsgerichtshof die bereits ergriffenen Maßnahmen beurteile und ob gegebenenfalls weitere notwendig seien.

Der RP-Sprecher verwies in seinem Statement auch darauf, dass die Stickstoffdioxidbelastung in Reutlingen in den vergangenen Jahren stetig nach unten gegangen sei. Seit Sommer 2018 hat Reutlingen über sogenannte Passivsammler die Luft an mehr als 30, über das gesamte Stadtgebiet verteilte Stellen gemessen. Dabei stellte sich heraus, dass nur an zwei Orten der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wurde.

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Erstellt:
19.03.2019, 07:48 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 09sec
zuletzt aktualisiert: 19.03.2019, 07:48 Uhr

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