Luxemburg

EuGH stärkt Rechteinhaber

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt.

18.06.2021

Von dpa

Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Name und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden. Dies sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, entschied der EuGH am Donnerstag. Der Auskunftsantrag des Rechteinhabers müsse aber gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich sein.

Konkret geht es um Peer-to-Peer-Netzwerke. Dabei schließen sich Computer gleichberechtigt zusammen. In dem Urteil betont der EuGH, dass das Zugänglichmachen einer Datei über diesen Weg eine „öffentliche Wiedergabe“ ist. Zum anderen sei es eine „Zugänglichmachung“, wenn ein Nutzer „in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens“ anderen Zugang zu geschützten Werken verschafft. Das EU-Recht verbiete es nicht, IP-Adressen von Netzwerknutzern, deren Internetanschlüsse für illegale Aktivitäten genutzt worden sein sollen, systematisch zu speichern.